Nachträglich die Klage erweitern, wer trägt Kosten der Beklagten Verteidigung?

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
outip
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglich die Klage erweitern, wer trägt Kosten der Beklagten Verteidigung?

Eine Klage ist bei einem Zivilrecht Gericht eingereicht und vom Kläger schon bezahlt. Die Beklagte hat einen Rechtsbeistand konsultiert. Der Kläger möchte nun seine Klage erweitern.

Durch die Klage-Erweiterung ergibt sich eine neue Sachlage, und es könnte der bereits vom Beklagten erforderlich gewesen Rechtsbeistand nicht mehr erforderlich sein. Zum Beispiel weil die Beklagte sich durch die Klageerweiterung als obsiegt sieht und die Klage ohne Verteidigung anerkennt.

Ist es möglich, als Kläger die Klage zu erweitern?

Wenn die erste Frage bejaht wird, wer muss die Rechtsbeistandkosten der Beklagten tragen, wie oben beschrieben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nach dem geschilderten Sachverhalt könnte der Beklagte den erweiterten Klaganspruch doch sofort ohne Beteilgumg seines Anwaltes anerkennen und wenn die Vorausetzungen dafür vorliegen sogar unter Protest gegen die Kostenlast. ( § 93 ZPO).

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von outip):
Zum Beispiel weil die Beklagte sich durch die Klageerweiterung als obsiegt sieht und die Klage ohne Verteidigung anerkennt.


Irgendwie klingt das wenig nachvollziehbar. Durch eine Erweiterung der Klage sieht sich die Beklagte als "Gewinnerin" des Rechtsstreits und erkennt die Forderung an?


Zitat (von outip):
Wenn die erste Frage bejaht wird, wer muss die Rechtsbeistandkosten der Beklagten tragen, wie oben beschrieben?


Egal wie der Rechtsstreit beendet wird, erfolgt normalerweise eine Kostenentscheidung. Die Kosten trägt die Partei, der sie auferlegt werden, gegebenenfalls auch beide Parteien anteilig.


Zitat:
Ist es möglich, als Kläger die Klage zu erweitern?


Eine Klageerweiterung dürfte immer möglich sein. Also z.B. den eingeklagten Betrag zu erhöhen oder einen zusätzlichen Antrag stellen. Ggflls. wird dann ein weiterer Kostenvorschuss vom Kläger nachgefordert.

Im Gegensatz zur Klageerweiterung ist es nicht so einfach möglich den Antrag einfach "zu ändern" und was anderes zu fordern als vorher.

-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 21:00

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von outip):
Ist es möglich, als Kläger die Klage zu erweitern?
Ja.

Zitat (von outip):
die Beklagte sich durch die Klageerweiterung als obsiegt sieht
Soll heissen: Die Klageforderung des Klägers wird durch die Erweiterung so weit überzogen dass die Klage voraussichtlich als unbegründet abgewiesen wird?

Zitat (von outip):
und die Klage ohne Verteidigung anerkennt.
Ein Anerkenntnisurteil zu beantragen ist das Gegenteil des Obsiegens (mindestens in der Hauptsache, wg. § 93 ZPO u.U. nicht in der Kostenentscheidung)

Eigentlich ist das hier ZU abstrakt, kann man umreissen worum es in etwa geht?

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Kann man umreissen worum es in etwa geht?

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