Kann das Gericht entscheiden, dass der rechtskräftig Verurteilte die Kosten der Nebenklage (insb. Anwaltskosten) nicht tragen muss?
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Nebenklage Kosten
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Ja: http://dejure.org/gesetze/StPO/472.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wie/wann wird das entschieden? Ich meine, per Urteilsspruch oder irgendwann danach?
Kann es sein, dass die finanziellen Forderungen der Nebenklage (nachdem das Gericht per Urteil entschieden hat, dass die Kosten und Auslagen der Nebenklage der Verurteilte zu tragen hat) abgewiesen werden, weil die Nebenklage ansich nicht notwendig war?
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Es wird im Urteil entschieden. Und wenn da entschieden wurde, daß der Verurteilte die Kosten zu tragen hat, dann ändert sich daran auch nichts mehr. Über irgendeine nebulöse "Notwendigkeit" der Nebenklage wird ohnehin nicht entschieden - die einzige Voraussetzung der Nebenklage ist ihre Zulässigkeit.
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