Ich beabsichte in einer durch mich gestellten anzeige gegen meine ehemalige Partnerin wegen uneidlicher Falschaussage die Nebenklage zu bantragen.
Meine Frage ist nun:
Kann ich zur Beweissicherung dabei zb auch beantragen das
Einzelverbundungnachweise,
E-Mails
sichergestellt bzw bei dem Provider auf richterlich Anordnung abgefordert werden?
Ich möcte wenns geht dieses im Vorfeld selber m,achen bis ich einen vernünftigen Anwalt gefunden habe
Baldie Anwort würde mich freuen
Nebenklage/Beweise
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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--- editiert vom Admin
Richtig. Beim Delikt Falschaussage ist keine Nebenklage möglich
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie selbst die Klage über ein Klageerzwingungsverfahren erreicht hätten.
-- Editiert von justice005 am 10.10.2006 19:00:38
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um es noch genauer zu sagen es ist zum einen uneidliche falschaussage und aus einem anderen verfahren falsche beschuldigung
hab ich nicht mal was gelesen das ich als geschädigter, das bin ich durch die falsche aussage und beschuldigung, die nebenklage geantragen kann?
Durch eine falsche uneidliche Aussage sind nicht Sie unmittelbar geschädigt, sondern die Rechtspflege. Allenfalls wären Sie Geschädigter einer falschen Verdächtigung. Aber auch die ist nicht nebenklagefähig.
Lesen Sie doch einfach § 395 StPO
. Der ist eigentlich selbsterklärend.
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