Nebenklage/Beweise

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
Nebenklage/Beweise

Ich beabsichte in einer durch mich gestellten anzeige gegen meine ehemalige Partnerin wegen uneidlicher Falschaussage die Nebenklage zu bantragen.
Meine Frage ist nun:
Kann ich zur Beweissicherung dabei zb auch beantragen das
Einzelverbundungnachweise,
E-Mails
sichergestellt bzw bei dem Provider auf richterlich Anordnung abgefordert werden?
Ich möcte wenns geht dieses im Vorfeld selber m,achen bis ich einen vernünftigen Anwalt gefunden habe

Baldie Anwort würde mich freuen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Richtig. Beim Delikt Falschaussage ist keine Nebenklage möglich

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie selbst die Klage über ein Klageerzwingungsverfahren erreicht hätten.



-- Editiert von justice005 am 10.10.2006 19:00:38

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#3
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

um es noch genauer zu sagen es ist zum einen uneidliche falschaussage und aus einem anderen verfahren falsche beschuldigung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

hab ich nicht mal was gelesen das ich als geschädigter, das bin ich durch die falsche aussage und beschuldigung, die nebenklage geantragen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Durch eine falsche uneidliche Aussage sind nicht Sie unmittelbar geschädigt, sondern die Rechtspflege. Allenfalls wären Sie Geschädigter einer falschen Verdächtigung. Aber auch die ist nicht nebenklagefähig.

Lesen Sie doch einfach § 395 StPO . Der ist eigentlich selbsterklärend.

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