Neue Bremsscheiben hinfällig.

4. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
gingeraleee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Bremsscheiben hinfällig.

Hallo ich musste aufgrund eines Passanden der einfach ohne auf die Straße zu gucken eine Vollbremsung durchführen.

Kann ich ihn auf der Stelle festhalten und Anzeigen ? (Polizei Rufen)

Ich habs aber nicht gemacht weil ich mir unsicher war.

Aber nach 4 tagen stelle ich fesst , dass irgendetwa smit den Bremsscheiben nicht stimmt.

Ich habe vor 2 Wochen 800 EURO für alle Bremsscheiben investiert.

Doch gestern sagt mri die werkstatt dass vorne die 2 Belege das geräusch verursachen. Wahrscheinlich wegen der vollbremsung.

Nunja habs jetzt als reperaturauftrag abgegeben.

Hab ich das recht in Zukunft diesen passanten durch polizei ruf anzuzeigen.

Weil das ist schon das 2. mal

das 1. Mal war es ein Fahrradfahrer wodurch der Bremspedal mechanisch kaputt ging.



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6 Antworten
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#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 221x hilfreich)

Anzeigen kannst du solche Passanten natürlich, nur wird er dir nicht einen Schaden an deiner Bremsanlage bezahlen müssen, denn die Bremsanlage muss so ausgelegt sein, dass sie eine Vollbremsung klaglos verträgt, selbst dann, wenn von 100 km/h bis zum Stillstand gebremst wird.

Wenn nun die Bremsanlage deines Fahrzeuges erst vor zwei Wochen erneuert wurde, so liegt bei einem Defekt ein Mangel vor, den die Werkstatt kostenlos reparieren muss.


Gruß

Uwe



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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Wenn bei einer Vollbremsung deine Bremsscheiben oder dein Bremspedal beschädigt werden, dann ist das Kfz nicht mehr sicher und du darfst mit diesem Kfz mit defekten Bremsen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Selbst wenn nichts passiert, und das hoffen wir, kann das im Falle einer Kontrolle 75€ + 3 Punkte in Flensburg bedeuten!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 748x hilfreich)

Kauf dir ein anständiges Fahrzeug, bei dem nicht bei jeder Vollbremsung ein Bauteil einen Defekt erleidet.


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#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 372x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich ihn auf der Stelle festhalten und Anzeigen ? <hr size=1 noshade>


Wenn sein Handeln einen §315c III StGB i.V.m. §315c I (2) (a) StGB verwirklicht, dann ja, §127 StPO .

quote:<hr size=1 noshade>Hab ich das recht in Zukunft diesen passanten durch polizei ruf anzuzeigen. <hr size=1 noshade>


Wenn du der Auffassung bist, es handele sich um eine Straftat, dürftest du den Betreffenden auch dann anzeigen, wenn er sich nicht strafbar gemacht hat - dann wäre bzgl. §§145d , 164 StGB ein Tatbestandsirrtum gegeben und du würdest dich nicht selbst strafbar machen.

quote:<hr size=1 noshade>Kauf dir ein anständiges Fahrzeug, bei dem nicht bei jeder Vollbremsung ein Bauteil einen Defekt erleidet. <hr size=1 noshade>


Korrekt; ein solches Fahrzeug dürfte permanent latent verkehrsunsicher sein.

Und das beantwortet auch die Frage, ob der Fußgänger ursächlich für den Schaden verantwortlich ist: nein.
Wäre das Kfz in verkehrssicherem Zustand, wäre der Schaden nicht eingetreten.
Sonst könnte der nächste Fahrer eine Ming-Vase unter das Bremspedal legen und jeden auf 50.000 EUR verklagen, der ihn zu einer Bremsung nötigt.

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1038x hilfreich)

Ich denke mal du hast einen Schadenersatzanspruch gegen den Fussgänger. Kosten einer Bremse geteilt durch übliche Anzahl von Bremsvorgängen. Leider ist die kleineste Münze der Cent.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39015x hilfreich)

quote:
Aber nach 4 tagen stelle ich fesst , dass irgendetwa smit den Bremsscheiben nicht stimmt.

Da offenbar nicht der geringste Zusammenhang mit der Vollbremsung besteht, wieso sollte der Fußgänger verantwortlich sein?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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