Niederschlagung eine Zivilklage?

12. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Niederschlagung eine Zivilklage?

Ist die Niederschlagung/Einstellung einer Zivilklage möglich? Ich finde nichts in der ZPO dazu.

Es handelt sich um eine relative einfache Zivilsache die mittlerweile seit rund einem Jahrzehnt einem Amtsgericht vorliegt. Das Gericht ist völlig untätig und reagiert in der Sache auf keinerlei Schreiben. Es erfolgte lediglich mal ein Befangenheitsantrag gegen den Richter der auch teilweise bearbeitet wurde, aber keinerlei Beschluss.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es gibt zwar nichts was es nicht gibt und auch ein Gericht hat schonmal Akten "verloren", aber die Schilderung finde ich persönlich sehr ungewöhnlich.

Worum handelte es sich denn konkret? Zahlungsklage des A gegen B? Unterlassungsklage?

Der Kläger kann im Übrigen das zivilgerichtliche Verfahren zum Ende bringen, wenn er die Klage zurück nimmt. Allerdings wird er dann die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

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#2
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

Es handelt sich um die wohl merkwürdigste Unterhaltsklage in der deutschen Rechtsgeschichte. Die letzte Korrespondenz mit dem Gericht datiert auf das Jahr 2009. Ich bin der Beklagte und war mit meiner seit ewig geschiedenen sogenannter Ehefrau satte 10 Wochen verheiratet. Die eheliche Gemeinschaft dauerte von der Eheschliessung bis zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet. Auch der Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen absoluter Untätigkeit wird nicht bearbeitet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Hört sich nach dem klassischen Herumgemurkse einer anwaltlich nicht vertretenen Partei an.

Vielleicht gibt es schon längst ein Urteil oder eine sonst verfahrensabschließende Entscheidung in der Sache, und das Gericht ignoriert daher die immer weiteren (sinnlosen) Eingaben und "Anträge" des TE.

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#4
 Von 
Jolankes
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 50x hilfreich)

In dem Fall wäre ich doch froh, wenn das Gericht untätig ist. Sie sind der Beklagte und sollten Unterhalt zahlen... das Gericht lässt die Akten liegen.... Die Gegenanträge sollten so gestellt sein, als Sie in der Zeit der Verfahrensanhängigkeit keine Zahlungen leisten müssen...

Wenn es ein Urteil gegen Sie geben würde, dann wäre bereits Ihre Ex bei Ihnen und würde daraus schlimmsten Falls vollstrecken:-)

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Die eheliche Gemeinschaft dauerte von der Eheschliessung bis zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet
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Möglicher Weise wird auch gegen die Parteien ermittelt...?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

Es gibt weder ein Urteil noch einen Beschluss. Es gab nur vor 4 Jahren die Ankündigung einer Entscheidung nach dem Sommerurlaub des Richters. Leider nichts passiert.

Der Befangenheitsantrag wurde jetzt zumindest verworfen. Laut dem Gericht habe ich (Zitat) "als Antragsgegner in den letzten 6 Jahren nichts unternommen um die Sache voranzubringen."

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