Normale Email für Antrag beim Amtsgericht

20. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Normale Email für Antrag beim Amtsgericht

Ist es zulässig bzw. wirksam beim Amtsgericht einen Antrag auf Terminverlegung oder eine Krankmeldung zum Termin per normaler Email zu schicken?
Anmerkung. Das betreffende Amtsgericht ist seit einem Jahr nicht mehr per Fax zu erreichen und es ist fast unmöglich telefonisch dort jemand zu erreichen. Ein Brief dauert ggf zu lange.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ein Antrag auf Terminverlegung ist nicht formbedürftig - von daher wäre eine Email für sich allein kein Grund, den Antrag zu ignorieren.
Ich gebe aber zu bedenken, dass ein Antrag auf Terminverlegung, der so kurzfristig gestellt wird, dass Briefpost zu knapp ist, wahrscheinlich nicht aussichtsreich ist - außer bei nachgewiesener plötzlicher Krankheit.

Bei der Krankmeldung wird im Regelfall die ärztliche Bescheinigung im Original benötigt. Man kann aber eine Email schicken mit einem Scan (wegen der Eilbedürftigkeit) und gleich dabei schreiben, dass das Original per klassischer Briefpost nachgereicht wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von coy24):
Ist es zulässig bzw. wirksam beim Amtsgericht einen Antrag auf Terminverlegung oder eine Krankmeldung zum Termin per normaler Email zu schicken?

Man hat ein Attest, das man verhandlungsunfähig ist? Eine einfache Krankmeldung wird da nämlich nicht reichen.
Und ob die Mail angekommen ist, erfährt man auch meist erst, wenn es zu spät ist.



Zitat (von coy24):
Ein Brief dauert ggf zu lange.

Aber nur wenn man ihn per Post sendet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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