Oberlandesgericht nach Ablehnung PKH FAMILIENRECHT

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Oberlandesgericht nach Ablehnung PKH FAMILIENRECHT

Hallo liebe community,
Folgender Fall: abänderungsklage (unterhalt) mit prozesskostenhileantrag eingereicht. Prozesskosten wurden wg. "Mangels aussicht auf erfolg und Mutwilligkeit) abgelehnt. Trotz Beschwerde erneut abgelehnt. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht. Leider ist für mich der Verfahrensablauf nicht so transparent.
Geht der Antrag auf PKH automatisch an das Oberlandesgericht bei wiederholter Ablehnung ( 4augen prinzip?)
Kann mir hemand sagen wann ich mit einer "entscheidung" rechnen kann, gibt es da sogenannte Fristen?
Welche möglichkeit gibt es bei erneuter Ablehnung?

Vielen vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vermutlich wird der Beschluss der auf die Beschwerde gekommen ist, der Nichtabhilfebeschluss des Familiengerichtes sein. Das ist dann aber noch keine Entscheidung über die Beschwerde. Im Beschwerdeverfahren wird zuerst dem ersten Gericht die Chance gegeben, seine Entscheidung noch mal zu überdenken. Überlegt es sich das Erstgericht sozusagen anders, dann wird der Beschwerde abgeholfen und halt eine andere Entscheidung getroffen. Haben die Argumente der Beschwerde das Erstgericht nicht überzeugt, dann geht es halt weiter ans Beschwerdegericht und das ist beim Familiengericht das OLG.

Fristen für eine Entscheidung gibt es nicht. Von daher kann man auch nicht beurteilen, wie lange Sie noch auf eine Entscheidung waren müssen.

Wenn auch die Beschwerde durch das OLG abgelehnt wird, dann bleibt Ihnen eigentlich nur die Möglichkeit das Verfahren auf eigene Kosten durchzuführen oder aber das Ganze abzuschreiben und später bei geänderten Bedingungen noch mal einen Versuch zu wagen.

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