ÖRA Anwalt kann sich an nichts erinnern

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ÖRA Anwalt kann sich an nichts erinnern

Hallo, ich habe ein Problem mit einem Anwalt bei der ÖRA Hamburg. Beim ersten Zusammentreffen hat er mir private Dinge über sich und seine Familie erzählt und so ging das bei jedem Treffen immer weiter. Ich bin alleinerziehend. Er zeigte kein Interesse an seiner Arbeit, welche ich als Vorbereitung schon erledigt hatte. So war es immer. Er stöhnte, wie hart sein Leben sei. Er meinte, er würde ganz unverhofft an unseren Fall denken und er würde mit seiner Frau zusammen leben. Später kam das Argument Rückenschmerzen und das sein Raum so klein sei und er den ganzen Tag hier armseelig sitzen müßte. In meinem Beisein hat er sich abfällig über Klienten geäußert, welche gerade anriefen. In einem Brief habe ich ihn darauf hingewiesen und er kann sich an nichts erinnern.
Eine Beschwerde bei der Leitung bringt nichts, da eine Krähe der anderen kein Auge usw. Komme ich damit bei der Anwaltskammer durch? Hat es Sinn?
Hinzu kam, dass er mir empfahl zu lügen über Spendengelder, welche ich erhalten habe. Was ist das denn? Ist das hier eine Bananenrepublik, wo jeder machen kann, was er will?


-- Editiert von baldi5 am 01.11.2017 19:07

-- Editiert von baldi5 am 01.11.2017 19:08

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von baldi5):
Eine Beschwerde bei der Leitung bringt nichts, da eine Krähe der anderen kein Auge usw.

Unfug.


Warum solltest Du glaubwürdiger sein als die Gegenseite?
Warum sollte irgendjemand was machen nur weil da irgendeiner kommt und ohne jedweden Beweis Behauptungen aufstellt?

Im Gegenteil, der Anwalt könnte da noch gegen das Aufstellen dieser Behauptungen vorgehen.


Das erzählen von seien Privatangelegenheiten kann man im übrigen weglassen, das ist nicht verboten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

kein Unfug. Dieser Mann hat Grenzen überschritten, was er nicht durfte. Da es einmal geklappt hat, geht es immer weiter ohne Rücksicht auf Verluste. Was es mit dem Gegenüber macht, interessiert ihn nicht, da Narzissmus und Egoist. Verantwortung wird nicht übernommen. Ich habe mich damit auseinandergesetzt.
Danke für die Antwort.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von baldi5):
Dieser Mann hat Grenzen überschritten, was er nicht durfte. Da es einmal geklappt hat, geht es immer weiter ohne Rücksicht auf Verluste.


Was für Grenzen und was hat geklappt?
Würde mitteilen, von nun an in eine andere Bezirksstelle zu gehen und darum bitten, die Akte dorthin zu geben. Fertig.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von baldi5):
kein Unfug

Doch, das mit der Kähe ist Unfug.
Für jeden Beschuldigten gilt erst mal die Unschuldsvermutung, das ist ein Grundsatz in unserem Rechtssystem. Das wissen sowohl Leitung als auch die Anwaltskammer und halten sich daran.

Wenn es also nur Behauptungen statt Beweisen gibt, wird man aufgrund dieses Grundsatzes überall abblitzen. Da hat mit hackenden Kähen rein gar nichts zu tun.

Man sollte sich also mal Gedanken darüber machen, wie man aus Behauptungen Beweise macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht Aussage gegen Aussage und damit wieder um Macht. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.Beschwerde bei der Anwaltskammer empfinde ich als etwas zu heftig. Der Mann ist Anwalt und weiss eben, wie schwer es ist, gesprochene Dinge als Beweis einzusetzen, evtl Gesprächsnotiz nach Gedächtnis.

DAnke für die Antwort. Es ist für mich erledigt.

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#6
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nur diese eine Stelle in der ganzen Stadt für dieses Thema zuständig. Ich denke, ich hätte anders reagieren sollen.

Danke für die Antworten.

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#7
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@Baldi5

Sie machen lauter Nebenschauplätze auf, ohne auf den Kern zu kommen.

Was hätte dieser Anwalt denn für Sie machen sollen und warum hat er es nicht gemacht ?
Wenn es nur eine Beratung war, hat er diese doch gemacht. Viele Worte aber nur ein Satz war wichtig und den gab er Ihnen.

Das ist der Kern, dafür wird er mit öffentlichen Geldern bezahlt. Andere müssen Ihr Privat-Geld nehmen um einen Rat oder anderes von einem RA zu bekommen.

-- Editiert von Rosenfreund am 11.11.2017 11:44

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#8
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt bekommt öffentliche Gelder und berät im Akkord. Bei der Nachfrage, ob er etwas zurückgeben möchte, verneinte er es. Bei der ersten Beratung habe ich die ganzen Gesetze und Zusammenhänge herausgesucht. Der Mann hat nur überflogen und für eine unkorrekte Antwort wird er in fünf stelliger Summe bezahlt. Er gibt mir Ratschläge, welche total falsch sind und wo ich mich frage, was das soll. Ich soll wissentlich lügen, obwohl dies falsch ist. Ich bin ruhig.
Das mit den falschen Ratschlägen hat sich im Nachhinein herausgestellt. Der Mann macht seinen Job schlecht. Jeder andere müßte dafür gehen. Lustlos.
Ich habe mir nun einen freien Anwalt gesucht und werde mich dort beraten lassen. Das Geld spare ich mir zusammen und finanziere das über eine Rechtsschutzversicherung.

Anders: Ohne diesen Anwalt hätte ich mir sehr viel Zeit und Nerven gespart.

Am Ende bekommt jeder die Quittung für sein Handeln.Gesetz der Anziehung

Das Ding ist für mich erlediegt. Ich will damit abschließen.

DAnke für die Beiträge.

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#9
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtigstellung: Der Anwalt bekommt als Gehalt einen vierstelligen Betrag, was er als gutes Gehalt bezeichnete. In meinem Beisein äußerte er sich abfällig über seine Klienten. Nach einem Telefonat tat er das in meinem Beisein zB.. Diskretion?

Danke für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von baldi5):
Ich habe mir nun einen freien Anwalt gesucht und werde mich dort beraten lassen. Das Geld spare ich mir zusammen und finanziere das über eine Rechtsschutzversicherung.


Warum jetzt die Pferde wechseln ? Warum kann der alte RA ihr Problem nicht lösen, hier sind Sie ausgewichen.
Bedenken Sie, eine Rechtschutzversicherung übernimmt keine "Altfälle".
Wenn man wenig Geld hat - sorry will Sie nicht verletzen - sollte man sehr strategisch vorgehen, ohne Emotionen denken und handeln, dann kommt man besser zum Ziel.

Wünsch Ihnen Glück

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
baldi5
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht, Danke für Ihren Rat.

Bei der neuen Kanzlei habe ich richtig nachgefragt. Ich werde hingehen und sehen, was da heraus kommt.

Ich habe nicht viel Geld, stimmt. Nur eine Bananenrepublik will ich auch nicht, Warum bekommt der eine Recht und der andere nicht, auch wenn alle Umstände einbezogen wurden Einzelfall usw.?

Hast Du nichts wirsr Du anders behandelt, wie jemand, der uU. durch Betrug sich ein Vermögen angeheuft hat. Warum?

Vielen Dank für die Antwort.

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