PKH - Ausfüllhilfe - hochwertige elektronische Geräte

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499133-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH - Ausfüllhilfe - hochwertige elektronische Geräte

Hallo zusammen,

ich fülle gerade einen Antrag auf PKH aus und finde im ganzen Netz nichts darüber was „hochwertige" elektronische Geräte sind. Ist das vom Wert abhängig? Ich habe z.B einen alten PC (kein Laptop) dessen letzte Aufrüstung schon viele Jahre zurück liegt. Muss ein Crosstrainer (NP 500€ ) angegeben werden? Was ist mit einem Fernseher der von meinem (nicht eingetragenen) Lebenspartner gekauft wurde aber von uns beiden genutzt wird?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten

-- Editiert von go499133-19 am 06.09.2018 13:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Es geht um dein Eigentum und nicht darum, wessen Fahrrad du dir leihst oder ob dein LP Sachen zur gemeinsamen Nutzung gekauft hat.

Bei "hochwertig" würde ich dazu tendieren, im Zweifel lieber zu viel anzugeben als zu wenig. Das Gericht kann das schon bewerten, und es wäre ungünstig, wenn man dir eine Nichtangabe irgendwann als vorsätzliche Täuschung auslegt. (Der Begriff steht da nur drin, damit die Leute nicht anfangen, ihre 5-EUR-Solartaschenrechner aufzuführen. Hat der PC heute einen Restwert von 0 EUR, weil sowas niemand mehr kauft außer als Ersatzteilspender, muß der natürlich auch nicht angegeben werden. Der Sinn ist ja, daß das Gericht bewerten muß, was du womöglich verpflichtet wärst, selbst zu Geld zu machen, bevor der Staat einspringt.)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.09.2018 13:46

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