Hallo Zusammen,
gestern bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsgericht wo ich 2015 ein prozess hatte bzgl. Kündigungsschutz, es wurde ein Vergleich gesetzt.
Damals schon bekam ich eine PKH Berechnung von 140.000€ welche Fehler Haft war , nach der neuen Berechnung musste ich dann 18 Monate 144€ zurück zahlen.
Dies Tat ich natürlich.
Gestern nach dem seit 1 Jahr die PKH für erledigt Schien, ein neues schreiben, ich solle meine aktuellen Wirtschaftliche Verhältnisse angeben .
Dort steht der Satz , Ihnen wurde PKH bewilligt , ohne dass sie Zahlungen aus ihrem Privaten Vermögen leisten müssen .
Was waren denn die 144€?
Irgendwie klingt das alles wirr..
Könnt ihr mir Helfen ?
PKH - Ratenzahlung Bewilligt - nun neues Schreiben
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Hast Du schon mal die Aktenzeichen verglichen? Gab es möglicherweise mehrere Verfahren und nun wird ein ganz anderes angesprochen.
oder war es nur eine zeitlich befristete Ratenzahlung?
Ansonsten würde ich unter Beifügung des Beschlusses der 18 mal 144 € und einer Zahlungsaufstellung mal freundlich nachfragen, was das soll.
Berry
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ZitatHast Du schon mal die Aktenzeichen verglichen? Gab es möglicherweise mehrere Verfahren und nun wird ein ganz anderes angesprochen. :
oder war es nur eine zeitlich befristete Ratenzahlung?
Ansonsten würde ich unter Beifügung des Beschlusses der 18 mal 144 € und einer Zahlungsaufstellung mal freundlich nachfragen, was das soll.
Berry
Hallo Berry,
in dem Brief steht folgendes:
In dem oben genannten Verfahren ist Ihnen prozesskostenhilfe bewilligt worden, ohne dass sie die Zahlungen in Raten. Bzw aus ihrem Vermögen aufzubringen haben.
Das AG schreibt ja so, als wenn nie was bezahlt worden ist.
AZ stimmt über ein , ein weiteres Verfahren gab es nicht
Ansonsten hätte man ja Sofort bei den Kosten 48x144€ gemacht.
(Dies wurde beim Ersten fehlerhaften schreiben gemacht)
Der Streitwert betrug meines Glaubens 7000€
Liebe Grüße
Kroel
-- Editiert von fb478671-10 am 18.11.2017 14:25
-- Editiert von fb478671-10 am 18.11.2017 14:29
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die gegen Sie geltend gemachte Forderung kann nach jetzigen Sachstand so nicht nachvollzogen werden.
Grundsätzlich kann an Sie geleistete Prozesskostenhilfe noch binnen 4 Jahren von Ihnen zurückgefordert werden.
Das Schreiben könnte jedoch durchaus so gelesen werden, dass das Gericht davon ausgeht, dass bisher keinerlei Zahlungen von Ihnen geleistet wurden.
Es wäre daher anzuraten, dem Gericht schriftlich unter Beifügung des vormals ergangenen Beschlusses sowie von Zahlungsbelegen nachzuweisen, dass Sie bereits Zahlungen getätigt haben und das Gericht nach dem Grund etwaiger weiterer Forderungen fragen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Geike,
Habe heute schon Telefonisch mit dem zuständigen Arbeitsgericht Kontakt aufgenommen.
Auch dort versteht die Sachbearbeiterin nicht , warum ich dies nochmal bearbeiten Bzw. Auskunft geben soll .
Desweiteren habe ich auch die damalige Vertretende Kanzlei kontaktiert , selbst diese ist überfragt , da die Prozesskosten zurück gezahlt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
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