Hi,
wahrscheinlich eien dumme Frage, aber : wird PKH eigentlich nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten gewährt oder auch wenn man gegen einen Widerspruchsbescheid- also im Verwaltungsrecht - klagen will?
Danke für eure Antworten
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PKH bei Verwaltungsverfahren
9. November 2004
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Frage vom 9. November 2004 | 14:52
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 23x hilfreich)
PKH bei Verwaltungsverfahren
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#1
Antwort vom 9. November 2004 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30227 Beiträge, 9506x hilfreich)
guckst Du hier:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Verwaltungsgericht/pkh_text/pkh.html
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 10. Januar 2005 | 04:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Gemäß § 166 VwGO haben die Beteiligten vor den Verwaltungsgerichten unter denselben Voraussetzungen wie im Zivilprozess Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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