PKH bei Verwaltungsverfahren

9. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
PKH bei Verwaltungsverfahren

Hi,

wahrscheinlich eien dumme Frage, aber : wird PKH eigentlich nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten gewährt oder auch wenn man gegen einen Widerspruchsbescheid- also im Verwaltungsrecht - klagen will?

Danke für eure Antworten


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

guckst Du hier:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Verwaltungsgericht/pkh_text/pkh.html

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Gemäß § 166 VwGO haben die Beteiligten vor den Verwaltungsgerichten unter denselben Voraussetzungen wie im Zivilprozess Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1x Hilfreiche Antwort

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