PKH bei ZPO

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)
PKH bei ZPO

Hallo zusammen,

gibt es die Möglichkeit in einem Zivilprozess nachträglich PKH zu erhalten?

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten sind dem Familiengericht bereits durch ein vorangegangenes Verfahren bekannt. Dieses Verfahren liegt 4 Monate zurück. Danach wurde ein neues Verfahren (einstweilige Anordnungssache) angestoßen. Der beklagte versäumte es PKH vor dem Verhandlungstermin zu beantragen. Zur Verhandlung konnte er auch nicht, da er gesundheitsbedingt nicht in der Lage war (AU).

Danke und Gruß

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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

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1 Antwort
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#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gibt es die Möglichkeit in einem Zivilprozess nachträglich PKH zu erhalten? <hr size=1 noshade>


BAG, Beschluss vom 8. 11. 2004 - 3 AZB 54/03

"Wie das Landesarbeitsgericht richtig erkannt hat, konnte der Klägerin noch nach Bestandskraft des Vergleichs für die abgeschlossene Instanz Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es genügt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch bei Gericht eingegangen ist (vgl. ua. Zöller/Philippi ZPO § 119 Rn. 40; Künzl/Koller Prozesskostenhilfe Rn. 454).
[...]
Die Rückwirkung der Prozesskostenhilfe darf grundsätzlich nicht auf einen Zeitpunkt vor vollständiger Antragstellung angeordnet werden.
[...]
Regelmäßig wird der Beschluss erst mit Zugang wirksam. Die Rückwirkung bedarf einer Rechtfertigung und ist nur insoweit sachgerecht, als der Antragsteller das für die Bewilligung Erforderliche und Zumutbare getan hat.
"

=> http://lexetius.com/2004,3793

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