Hallo,
es geht um folgende Angelegenheit. DHL hat vor ca. 2 Jahren ein versichichertes Paket auf dem Weg zum empfänger verloren. Nachdem die Regulierung bis jetzt hinausgezögert wurde, habe ich mich entschlossen einen Mahnantrag zu stellen.
Für diesen Mahnantrag beantragte ich gleichzeitig auch PKH, die jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ich die 40,50 Euro selbst zahlen könne. Also habe ich meinen Antrag auf PKH zurückgezogen und die 40,50 Euro gezahlt. Nachdem der Mahnantrag erlassen wurde, legte DHL auch prompt Einspruch ein. Nun habe ich direkt eine Rechnung über 202,50 Euro erhalten mit der Angabe, dass erst nach Zahlung des Betrages das Verfahren an das Amtsgericht Bonn weitergegeben wird.
Ich möchte nun natürlich wieder PKH beantragen, die sowohl für das streitige Verfahren als auch für die Beiordnung eines RA gelten soll. Wie gehe ich hier am besten vor?
Aus eigener Recherche konnte ich in Erfahrung bringen, dass es am besten ist eine formlose Anspruchsbegründung mit PKH-Antrag beim Mahngericht einzureichen. Nach Genehmigung wäre dann ein RA einzuschalten für die richtige Anspruchsbegründung. Doch stellt sich mir hier die Frage, ob die PKH überhaupt den RA deckt und was ist dem Antrag auf PKH außer der formlosen Anspruchsbegründung noch beizufügen?
Habt ihr noch einen Alternativen Tipp zu Vorgehensweise?
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PKH für streitiges Verfahren beantragen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Sie müssen das PKH-Antragsformular nebst entsprechenden Belegen beifügen. Gibts online zum Download.
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Ohne Antragsbegründung?!
Und dann bekomme ich PKH für das streitige Verfahren und die Beiordnung eines RA?
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Natürlich MIT Begründung. Deswegen BEIfügen. Wenn Erfolgsaussichten bestehen und Sie zu wenig Geld verdienen, dann gibt's auch PKH.
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Also wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, sende ich an das Amtsgericht, welches den MB versendet hat folgende Unterlagen.
-PKH-Antrag inkl. entsprechender Nachweise
-Anspruchsbegründung (formlos) mit oder ohne Nachweise?!
Muss ich sonst noch was beilegen bzw. beantragen? Die Abgabe an ein Gericht? Die Beiordnung eines RA? Muss dies extra beantragt werden?
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quote:
Die Beiordnung eines RA?
Einen RA mußt du dir selbst suchen. "Beiordnung" gibt es nur im Strafrecht in Fällen der notwendigen Verteidigung, wenn man sich selbst keinen suchen kann.
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Ok, wie beantrage ich den, dass die Kosten des RA auch mit dem PKH Antrag abgedeckt sind?
Nicht das nur die Kosten des streitigen Verfahrens durch den PKH-Antrag getragen werden, dann fehlt mir immer noch ein RA der die richtige Anspruchsbegründung aufsetzt.
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quote:<hr size=1 noshade>Ok, wie beantrage ich den, dass die Kosten des RA auch mit dem PKH Antrag abgedeckt sind? <hr size=1 noshade>
Indem du beantragst, dass dir ein Anwalt beigeordnet wird (also entweder einen konkreten Anwalt benennen, oder falls du keinen findest wird dir einer vom Gericht beigeordnet).
Das gibt's nicht nur im Strafrecht, sondern auch unter anderem auch in Zivilverfahren -> § 121 ZPO .
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-- Editiert Tiger123 am 25.07.2013 14:48
Vielen Dank erstmal, also sollte der Antrag nun folgendes beinhalten:
-PKH-Antrag inkl. entsprechender Nachweise
-Anspruchsbegründung (formlos) mit oder ohne Nachweise?!
-Anschreiben mit Antrag auf Beiordnung eines RA
Ist das so richtig oder fehlt noch etwas? Und das ganze bekommt das Amtsgericht, welches auch den Mahnbescheid verschickt hat wenn ich das richtig verstanden habe?!
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Ich habe den PKH-Antrag erfolgreich gestellt und erhielt als Antwort nur, dass die Abgabe zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das zuständige Amtsgericht nun erfolgt, da nunmehr die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ich gehe Mal davon aus, dass das heißt, dass mein Antrag auf PKH genehmigt wurde?! Iwie müssen ja die Gebühren beglichen worden sein. Was ich mich jedoch noch Frage: Ich habe auch einen Antrag auf Beiordnung eines RA gestellt, gilt der jetzt auch als genehmigt oder bekomme ich hier noch seperat Bescheid?
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quote:
Ich gehe Mal davon aus, dass das heißt, dass mein Antrag auf PKH genehmigt wurde?!
Nein, das ist nicht so.
Sollte eine Entscheidung über ihren Antrag ergehen, wird ihnen das schriftlich mitgeteilt.
Abgabe zur Durchführung des streitigen Verfahrens -> bedeutet schlicht dass nun das zuständige Amtsgericht über Ihren Antrag entscheiden wird, also nicht das Mahngericht.
Natürlich erst wenn die irgendwann die Akten vom Mahngericht bekommen.
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quote:
Abgabe zur Durchführung des streitigen Verfahrens -> bedeutet schlicht dass nun das zuständige Amtsgericht über Ihren Antrag entscheiden wird, also nicht das Mahngericht.
Natürlich erst wenn die irgendwann die Akten vom Mahngericht bekommen.
Im vorherigen Brief hieß es jedoch, dass eine Abgabe an das zuständige Gericht zwecks Durchführung des streitigen Verfahrens erst nach Begleichung der Gebühren erfolgt.
Im aktuellen Schreiben heißt es, dass die Abgabe nun erfolgt ist (zwecks Durchführung des streitigen Verfahrens), da die Vorraussetzungen nunmehr vorliegen.
D.h. doch im Endeffekt, dass die Gebühren irgendwie gezahlt wurden oder etwa nicht?
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Nein, heißt es in diesem speziellen Fall nicht. Über die PKH fürs streitige Verfahren muss ein Richter entscheiden. Der sitzt nunmal bei Streitgericht und nicht beim Mahngericht. Dort wird über die Gewährung von PKH fürs streitige Verfahren entschieden.
Heute kam ganz überraschend ein Brief vom zuständigen Amtsgericht. Ich werde gebeten eine Durchschrift der Anspruchsbegründung zwecks Übersendung an die Gegenseite einzureichen.
Also werde ich jetzt aufgefordert eine KOPIE meiner bereits eingereichten Anspruchsbegründung einzureichen? Klingt für mich schon etwas komisch. Haben die da keine Kopierer um die 1-seitige Anspruchsbegründung zu kopieren?
Weiterhin war die Anspruchsbegründung formlos und eigentlich nur für den PKH Antrag nicht aber für das streitige Verfahren gedacht. Was hat die Gegenseite mit meinem PKH Antrag zu tun? Irgendwie Blick ich da nicht mehr ganz durch...
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Auch der Gegenseite ist Gelegenheit zu geben, zu einem PKH-Antrag Stellung zu nehmen und zwar betreffend der Erfolgsaussichten des angestrebten Klageverfahrens.
Einen Kopierer hat das Gericht schon. Wenn dort aber eine Kopie gefertigt würde, dann stellt man dir diese in Rechnung. Von daher die Aufforderung zur Überreichung einer Kopie.
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