PKH - wie läuft das??

26. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)
PKH - wie läuft das??

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Es wird ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt.
Wie lange dauert es in etwa, bis man erfährt, ob diese bewilligt wird oder eben nicht??
Wer wird informiert? Der Antragsteller oder sein RA??
Wie sieht es aus, wenn sie der Gegenseite schon bewiligt wurde ( von wegen aussicht auf Erfolg ) ??

Wäre dankbar für jede Info, die Ihr mir da geben könnt

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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

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13 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Spätestens im Termin wird sich bezüglich PKH etwas rühren. Die Bewilligung bedeutet nicht, dass der Prozess auch gewonnen wird. Antragsteller/Antragsgegner werden über die Prozessbevollmächtigten informiert, falls die Bewilligung vorher stattfindet.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Wer wird informiert? Der Antragsteller oder sein RA?


Derjenige, der den Antrag eingereicht hat. Wenn das der RA war, dann der.

quote:
Wie sieht es aus, wenn sie der Gegenseite schon bewiligt wurde ( von wegen aussicht auf Erfolg ) ?


Das hat keine Präjudiz für die eigenen Aussichten. "Aussicht auf Erfolg" wäre ja auch schon bei 40-50% gegeben, dann wären die Erfolgsaussichten für einen selbst sogar höher.

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#3
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)


Danke für die Antwort!!

Das bedeutet also, das ich noch nichts gehört habe, der Gerichtstermin aber schon steht, ist jetzt kein Nachteil?!?

Etwas Verunsichert hat micht der beisatzt " wird bei Aussicht auf Erfolg bewilligt", zumal ich weiß, das die Gegenseite PKH erhält.( hatte ich im Umkehrschluß so verstanden, das ich dann auf relativ verlorenem Posten stehen, weil nur einer gewinnen kann)

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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
weil nur einer gewinnen kann


Richtig, aber "Aussicht auf Erfolg" können beide haben - und haben es ja in der Regel auch, sonst würde der jeweilige RA ja ganz entschieden davon abraten, das Risiko einzugehen.

PKH soll nur völlig mutwillige und aussichtslose Klagen nicht abdecken, also wenn nicht mal Beweismittel für einen angeblichen Anspruch benannt werden ("der schuldet mir 1000 EUR, auch wenn ich keine Zeugen und nichts schriftliches habe" ) oder jemand den Papst wegen vorsätzlicher Senilität verklagen will.

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
weil nur einer gewinnen kann


In der Regel gewinnt nur der Richter, da ebenfalls in der Regel das Verfahren von ihm so gelenkt wird, dass es auf einen Vergleich hinausläuft.
Ein Vergleich erspart für ihn, den Richter zeitaufwendige Urteilsbegründungen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#6
 Von 
guest-12327.04.2010 15:29:30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Weniger Arbeit, mehr Freizeit.....ist das kein Gewinn?

quote:
Von einem Vergleich würden gebührenrechtlich die Anwälte profitieren.



...und die Staatskasse, da der Streitwert von den Anwälten wie auf einem orientalischen Basar 'in die Höhe geschaukelt' wird.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#8
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Da es sich bei uns um eine Unterhaltsklage gegenüber einem ü 18 - Kind handelt, wird es nicht auf einen Vergleich hinauslauf können - denke ich mal!!
Es ist vielmehr eine Frage bezüglich der Selbstbehalte und ob da noch was übrig bleibt, was man an Unterhalt zahlen könnte!!
Da das ganze bei uns ein bischen verstrickt ist, werden wir abwarten müssen, wer wie rechnet oder aber nicht!
Mein Sorge war, das ein Gerichtstermin steht, wir aber noch keine Mitteilung haben, ob die PKH gewährt wird, oder eben nicht. Die auch, wie bereits unter dem Gesichtspunkt "bei Aussicht auf Erfolg" und der Tatsache als der Gegener dieser bereits bewilligt hat, nicht grade gemindert wurde.
Aber dies wurde mir erklärt und dafür danke ich euch!!
LG Susi S.

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#9
 Von 
guest-12327.04.2010 15:29:30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

nö, erst wird er hochgeschaukelt, dann festgelegt. Warst wohl schon lange nicht mehr in einem Termin?

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#11
 Von 
guest-12327.04.2010 15:29:30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

@ meri

nö, war ich nicht!
Ich hab Premiere und mach mir halt ohne Ende SORGEN, weil ich nicht weiß, was mich/uns erwartet.
Haben bisher hingenommen, was vorgegeben wurde! Nur fühlen wir uns in der gegenwärtigen Situation mächtig über den Tisch gezogen und haben beschlossen, uns zur wehr zu setzen.
Da uns aber aufgrund der vorliegenden Situation nicht mal genug bleibt um einen ganzen Monat zu überstehen, wenn die laufenden Kosten bezahlt sind, habe ich halt Sorge, das wir uns nach Rechnungsstellung durch den RA die Kugel geben können.

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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Prozesskostenhilfe gibt es mit oder ohne Ratenzahlung. Ratenzahlung könnte sich zwischen 30 und 50,-EURO bewegen. Allzu 'dick' wird es nicht, wenn im Gegenzug sich die Unterhaltszahlung verringert oder gar ganz entfällt.

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