Pflichverteidigung bei Haftaussetzungsverfahren und/oder Lockerungsantrag

4. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
Pflichverteidigung bei Haftaussetzungsverfahren und/oder Lockerungsantrag

Bei Herrn X steht die Halbstrafenprüfung an und es besteht voraussichtlich zum Spätherbst die Möglichkeit, vom geschlossenen in den offenen Vollzug zu wechseln - später ist auch Freigang zur Ausübung seiner Arbeit draußen angedacht. Außerdem möchte der Inhaftierte gern seinen ersten Urlaub beantragen. Die hierfür notwendige Haftzeit hat er hinter sich.

Die Bewertungen des Inhaftierten durch die JVAen, in denen er bisher war, sind alle 1A, er hat sich durchweg vorbildlich geführt, sein soziales Umfeld wird ebenfalls positiv gesehen. Herr X ist aktuell in einer der 'lockersten' Anstalten mit geschlossenem und offenem Vollzug in NRW, der er zugewiesen wurde, eben weil er von der Einweisungsanstalt als geeignet für den Offenen bewertet wurde. Langzeitbesuch findet bereits seit gut zwei Monaten statt, es wurden bereits 6 LZBe wahrgenommen.

Um die Anträge optimal auszugestalten und da es ja um wichtige Umstände im Leben des Herrn X geht, möchte er sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Ist es möglich, dies im Rahmen einer Pflichverteidigung zu tun?

a) für die Halbstrafenprüfung
b) für die Lockerungsanträge - Urlaub und offener Vollzug mit folgendem Freigang
c) beides gemeinsam

Sofern eine Pflichtverteidigung möglich wäre, wie hoch sind die Sätze?

Ich habe im Vergütungsverzeichnis gemäß RVG den Abschnitt zu Strafsachen gefunden, in der ein Pflichtverteidiger-Satz für Verfahren bzgl. der Aussetzung einer zeitigen Strafe aufgeführt wird. Dies lässt mich darauf schließen, dass Halbstrafenprüfungen im Rahmen einer Pflichtverteidigung möglich sind. Sehen Sie das genauso?

Aber was ist mit Aspekt b) ... den Lockerungsanträgen? Fällt dies unter Sonstige Verfahren in der Strafvollstreckung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Frage wurde ja bereits beantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

ja, danke nochmal. wusste nicht, unter welcher rubrik ich die frage passender platziere.

0x Hilfreiche Antwort

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