Polizei behandelte mich als Gefährderin statt als Opfer – war das korrekt?

5. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei behandelte mich als Gefährderin statt als Opfer – war das korrekt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem Vorfall mit meinem Ex-Partner und der Polizei. Ich besitze eine Gartenlaube (schriftlicher Kaufvertrag liegt vor, allerdings ist der aktuell nicht greifbar – möglicherweise hat mein Ex ihn an sich genommen, als die Polizei ihm die Schlüssel für meine Laube gab). Ich lebe seit einiger Zeit dort, weil ich keine andere Möglichkeit habe.

Mein Ex-Partner ist offiziell Pächter des Gartens, aber wir hatten damals intern vereinbart, dass er nur die Pacht zahlt und ich die Laube nutze und den Garten pflege.

Vor Kurzem kam mein Ex unangekündigt zusammen mit mehreren Männern und einer Frau an meinen Zaun. Er sprach einen meiner Hunde an, woraufhin ich sofort meine Hunde zurückrief und mich in meine Laube zurückzog, um eine Eskalation zu vermeiden.

Von meiner Laube aus konnte ich sehen, wie mein Ex begann, den Stabmattenzaun aufzuschrauben, offenbar um sich Zutritt zu verschaffen. Ich habe daraufhin meine Freundin angerufen (sie ist gesetzliche Betreuerin für andere Personen). Weil ich psychisch schwer belastet bin und Schwierigkeiten habe, selbst zu telefonieren, hat sie dann für mich die Polizei gerufen.

Kurz darauf erschien die Polizei im Garten. Ich habe ruhig in der Laube gewartet, das Fenster war offen, damit die Polizei mich sehen und ansprechen konnte. Ich wollte unbedingt eine Eskalation vermeiden.

Mein Ex sagte der Polizei, dass er in die Laube dürfe, obwohl er selbst gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, dass ich die Laube bezahlt habe. Die Polizei sprach dann zuerst mit ihm, während ich immer noch in der Laube wartete. Ich hatte Angst und habe deshalb einen Zettel hochgehalten: „Ich kann nicht sprechen." Trotzdem wurde ich aufgefordert, den Wohnungsschlüssel meines Ex herauszugeben – obwohl es sich dabei um eine private Angelegenheit handelte (er hatte ihn als Pfand bei mir hinterlegt). Ich war schockiert, dass die Polizei scheinbar seinem Wunsch nachkam, obwohl ich dort als Betroffene anwesend war.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt jemanden bedroht, keine Waffe gehabt und mich nicht verschanzt. Ich habe lediglich darauf gewartet, dass mir geholfen wird. Doch schon kurz nach Eintreffen der Polizei konnte ich hören, dass sie bereits geplant hatten, mich mit Gewalt aus meiner Laube zu holen.

Ich habe alles dokumentiert (Video)

Meine Fragen:

1. Durfte die Polizei meinem Ex-Partner ohne mein Einverständnis Zugang zu meiner Laube gewähren, obwohl ich dort gewohnt habe und er selbst eingeräumt hat, dass ich die Laube gekauft habe?

2. Hätte die Polizei meinem Ex-Partner Zutritt gewähren dürfen, obwohl er meinen Zaun (Rechnung vorhanden) gewaltsam geöffnet hat?

3. Hätte die Polizei auf meinen Eigentumstitel Rücksicht nehmen müssen?

4. Hätte die Polizei mich als Gefährderin behandeln dürfen, obwohl ich selbst die Polizei gerufen habe?

Vielen Dank für jede hilfreiche Einschätzung!

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72 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2280 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Mein Ex-Partner ist offiziell Pächter des Gartens,

Und damit haben sich alle weiteren Fragen erledigt.
Die Laube ist wesentlicher Teil des Grundstücks. Das Grundstück wurde durch Deinen Ex gepachtet.
Damit wurde auch die Laube gepachtet.

Wer wem wann was bezahlt hat, ist eine andere Frage. Es ist aber in keinem Fall Deine Laube und dass Dein Ex Dir die Nutzung erlaubt hat, kannst Du mangels der fehlenden Vereinbarung nicht nachweisen.

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#2
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wer wem wann was bezahlt hat, ist eine andere Frage. Es ist aber in keinem Fall Deine Laube und dass Dein Ex Dir die Nutzung erlaubt hat, kannst Du mangels der fehlenden Vereinbarung nicht nachweisen.


Mein Ex hat selbst mehrfach gesagt (auch gegenüber der Polizei), dass die Laube mir gehört und dass ich dort wohnen darf. Ich habe dies sogar auf Video dokumentiert. Die Polizei war anwesend, also gibt es Zeugen. Ich habe zudem einen Kaufvertrag (auch wenn ich diesen aktuell nicht vorlegen kann). Dafür habe ich aber den Kaufvertrag für den Zaun, den mein ex abgeschraubt hat, vorliegen.

Selbst wenn die Nutzung umstritten wäre, wäre das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Es rechtfertigt aus meiner Sicht nicht, dass die Polizei mich ohne Vorlaufzeit und nach meinem eigenen Notruf aus meiner Unterkunft entfernt hat.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14728 Beiträge, 4525x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt jemanden bedroht, keine Waffe gehabt und mich nicht verschanzt. Ich habe lediglich darauf gewartet, dass mir geholfen wird. Doch schon kurz nach Eintreffen der Polizei konnte ich hören, dass sie bereits geplant hatten, mich mit Gewalt aus meiner Laube zu holen.
Ja und? Wenn du dich unerlaubt dort aufgehalten hast, dann ist das doch völlig normal. Und der Ex wird es bestimmt so dargestellt haben.

Zitat:
1. Durfte die Polizei meinem Ex-Partner ohne mein Einverständnis Zugang zu meiner Laube gewähren, obwohl ich dort gewohnt habe und er selbst eingeräumt hat, dass ich die Laube gekauft habe?
Eher nicht. Aber je nach dem was der Ex behauptet hat kann es doch zulässig sein (wenn ich die Polizei wegen einem Einbrecher rufe, dann nehmen die den natürlich auch gegen seinen Willen mit).

Zitat:
2. Hätte die Polizei meinem Ex-Partner Zutritt gewähren dürfen, obwohl er meinen Zaun (Rechnung vorhanden) gewaltsam geöffnet hat?
Dito. Wenn er es so darstellt, dass es sein Garten/seine Laube ist dann ja. Und seinen(!) Zaun darf er beschädigen wie er will.

Zitat:
3. Hätte die Polizei auf meinen Eigentumstitel Rücksicht nehmen müssen?
Von was für einem Titel sprichst du?

Zitat:
4. Hätte die Polizei mich als Gefährderin behandeln dürfen, obwohl ich selbst die Polizei gerufen habe?
Ja. Ist zwar eher ungewöhnlich, dass der Täter die Polizei ruft, aber kommt vor.

Irgendwie verstehe ich auch noch nicht richtig, was der Ex denn wollte (bzw. will). Vielleicht nur seinen verpfändeten Schlüssel? Oder doch die Nutzung des Gartens?
Lebst du aktuell immer noch dort?

Abschließend: Vergiss den Polizeieinsatz, da war vermutlich alles ok (von Seiten der Polizei zumindest).
Du solltest versuchen, die Vereinbarung über die Nutzung des Gartens/der Laube glaubhaft zu machen, das muss dein Ziel sein. Der Kaufvertrag für die Laube könnte ein Indiz dafür sein, und die entsprechende Einräumung im Gespräch mit der Polizei auch. Darauf würde ich mich stützen.

Darüber ob man in der Gartenlaube überhaupt wohnen darf solltest du dir auch mal Gedanken machen. Da gibt es einiges was dagegen sprechen könnte.

Zitat:
Und damit haben sich alle weiteren Fragen erledigt.
Die Laube ist wesentlicher Teil des Grundstücks. Das Grundstück wurde durch Deinen Ex gepachtet.
Damit wurde auch die Laube gepachtet.
Sowohl Grundstück als auch Laube wurden aber doch weitergegeben (vermietet, verpachtet, verliehen - wie auch immer). Dieser Vertrag muss mindestens mal gekündigt werden.

Das Problem dürfte aber wie gesagt sein, diese "interne Vereinbarung" nachzuweisen.

Stefan


-- Editiert von User am 5. Juni 2025 13:09

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 6278x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Mein Ex sagte der Polizei, dass er in die Laube dürfe,
Das war korrekt. Er ist der Pächter.
Zitat (von TwoPoints ):
Trotzdem wurde ich aufgefordert, den Wohnungsschlüssel meines Ex herauszugeben
Das ist verständlich, er darf (mit polizeilicher Unterstützung) seinen Pfand zurückverlangen.
Zitat (von TwoPoints ):
obwohl ich dort als Betroffene anwesend war.
Dein Ex ist der Betroffene. Er wollte sein Recht als Pächter wahrnehmen.
Zitat (von TwoPoints ):
Doch schon kurz nach Eintreffen der Polizei konnte ich hören, dass sie bereits geplant hatten, mich mit Gewalt aus meiner Laube zu holen.
Du warst nicht zu Recht in dieser Laube. Und du hast nicht die Polizei gerufen. Du warst auch kein Opfer.
Wahrscheinlich kommt auch noch hinzu, dass die Laube gar kein offizieller Wohnraum ist.
Zitat (von TwoPoints ):
Es rechtfertigt aus meiner Sicht nicht, dass die Polizei mich ohne Vorlaufzeit und nach meinem eigenen Notruf aus meiner Unterkunft entfernt hat.
Aus meiner durchaus.

zu 1: Ja.
zu 2: Ja.
zu 3: Nein.
zu 4: Ja.

-- Editiert von User am 5. Juni 2025 13:10

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14728 Beiträge, 4525x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das war korrekt. Er ist der Pächter.
Aber nicht der Besitzer.

Zitat:
Das ist verständlich, er darf (mit polizeilicher Unterstützung) seinen Pfand zurückverlangen.
Unsinn. Ein Pfand gehört erstmal dem Besitzer, das ist ein eigener Vertrag..

Zitat:
Du warst nicht zu Recht in dieser Laube.
Doch. Laut Aussage der TS war sie - alleine - berechtigt, dan Garten und die Laube zu nutzen. Warum sollte man die Aussagen der Fragesteller anzweifeln?

Zitat:
Und du hast nicht die Polizei gerufen.
??? - doch, hat sie natürlich, lies nochmal nach.

Zitat:
Du warst auch kein Opfer.
Zumindest fühlte sie sich bedroht.
Selbst wenn der Ex im Recht ist/war, durfte er das nicht unbedingt mit Gewalt durchsetzen. Und mehrere Personen deuten zumindest auf Gewaltpotential hin - was sich durch den Einbruch* bestätigt hat.

*ich nenne es mal so, weil imho der Ex eben kein Recht zum Betreten des Gartens hatte

Zitat:
Wahrscheinlich kommt auch noch hinzu, dass die Laube gar kein offizieller Wohnraum ist.
Ja, das mag sein. Ändert an dem Vorfall aber erstmal nichts.
Und wenn: Nicht nur das Bewohnen ist unzulässig, sondern auch das Zulassen des Bewohnens.

Stefan


-- Editiert von User am 5. Juni 2025 13:20

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#6
 Von 
McGyver0815
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Ich kann nicht sprechen
Das hilft bestimmt... vielleicht mal zu nem Therapeuten

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12175 Beiträge, 4471x hilfreich)

Ich bin der Antworten doch sehr erstaunt.
Zumal es reckoner in seinem letzten Absatz auf den Punkt bringt.

Zitat (von reckoner):
Sowohl Grundstück als auch Laube wurden aber doch weitergegeben (vermietet, verpachtet, verliehen - wie auch immer). Dieser Vertrag muss mindestens mal gekündigt werden.


Eben.
Mit welchem Recht sollte sich der Ex dort also rechtmäßig aufhalten, bzw. Zutritt verschaffen können?
Läuft der Eigentümer eurer Mietwohnung auch bei euch durch die Bude, nur weil es "seine" ist?

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#8
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist verständlich, er darf (mit polizeilicher Unterstützung) seinen Pfand zurückverlangen.


Mit welchem Recht? Das würde den Sinn des pfands zunichte machen!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Ex ist der Betroffene. Er wollte sein Recht als Pächter wahrnehmen.

Als Pächter hat man auch Pflichten, zusätzlich zur Zahlung der Pacht. Diese pflichten habe ich (nachdem er das angeboten hat) übernommen, damit ich im Gegenzug dort leben kann ohne von ihm behelligt zu werden. Desweiteren bat ich ihn mehrfach um Lösungen, zur dauerhaften Klärung des pacht/Kauf-Zustandes. Monatelang kam keine Antwort. Aber direkt nach männerTag rückt er unerwartet mit seinen kumpels hier an und baut MEINEN (nachweisbar!) Zaun auseinander. Warum verhindert die Polizei diese offensichtliche straftat nicht, und kümmert sich stattdessen um zivilrechtliche Belange, die bereits seit mehreren Jahren offen sind?

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#10
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du warst nicht zu Recht in dieser Laube. Und du hast nicht die Polizei gerufen. Du warst auch kein Opfer.


Hier merke ich, daß du scheinbar extrem oberflächlich gelesen hast. Ich habe deutlich geschrieben, daß ich jedes Recht auf Aufenthalt in der Laube hatte. Ebenso, das ich, bzw meine Freundin für mich, den Notruf gerufen habe. Das mein ex, gemeinsam mit mehreren Männern, MEINEN 2m hohen stabmattenzaun auseinander gebaut hat, (anstatt sich seines Schlüssels zu bedienen, den er als ordnungsgemäßer Pächter ja haben müsste) , um an mich ran zu kommen, macht mich sehr wohl zum Opfer.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 6278x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber nicht der Besitzer.
Richtig und auch nicht der Eigentümer. Aber der Ex ist Pächter, bezahlt die Pacht---und die Polizei hat nun nicht nach Vorstellungen der TE die Angelegenheit geregelt.
Zitat (von reckoner):
Unsinn.
Die Polizei sagt Unsinn? SoSo. Die hat offenbar dem Ex *geglaubt*, der seine Situation (und evtl. auch die der Frau) nachvollziehbar geschildert hat.
Warum sollte man nicht zweifeln? Offenbar unterliegt sie mindestens einem erheblichen Irrtum.
Alles weitere kann geklärt werden. ---> Sie räumt ja bereits Zweifel ein.

Die TE hat nicht die Polizei gerufen--- lies doch nach... sondern eine Freundin/Betreuerin.
Zitat (von reckoner):
Zumindest fühlte sie sich bedroht.
Ja, das klingt so. Die Polizei kam, sah und handelte. Why not?
Zitat (von reckoner):
Und mehrere Personen deuten zumindest auf Gewaltpotential hin
Ach. Könnte der Pächter mit Freunden seine gepachtete Laube nutzen wollen, der Schlüssel nicht passte und er die TE einfach nicht erreicht hatte? Warum? Lies nochmal nach.
Zitat (von reckoner):
Ändert an dem Vorfall aber erstmal nichts.
Ich meine, das ändert alles und wir lesen längst nicht alles. Sonst hätte man die TE nicht als Gefährderin betrachtet und aus der Laube entfernt.

...aber zumindest im richtigen Unterforum steht der Beitrag... ziemlich verfahren... :sad:



-- Editiert von User am 5. Juni 2025 14:08

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alles weitere kann geklärt werden. ---> Sie räumt ja bereits Zweifel ein.

Wo räume ich Zweifel ein?


Die TE hat nicht die Polizei gerufen--- lies doch nach... sondern eine Freundin/Betreuerin.


Das ändert nichts daran, daß bei mir, dort wo ich mich mit Einverständnis des Pächters dauerhaft aufgehalten habe, eingebrochen wurde. Und das dieser Einbruch gemeldet wurde. Und das die Polizei den Einbrecher unterstützt hat.

Im übrigen wäre es nett, wenn du meine Nachfragen zu deinen falschen annahmen (u.a. ex darf seinen Pfand zurück fordern) beantworten würdest.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
und baut MEINEN (nachweisbar!) Zaun auseinander.
Ich denke nicht, dass es dein Zaun ist. Viel eher gehört der Zaun dem Grundstückseigentümer. Wer diesen errichtet und bezahlt hat spielt regelmäßig keine Rolle. Es kann Ausnahmen von dieser Regel geben aber bisher kann ich nichts davon erkennen.

Zitat (von TwoPoints ):
Ich habe deutlich geschrieben, daß ich jedes Recht auf Aufenthalt in der Laube hatte.
In dieser Laube darf also wirklich gewohnt werden? Das ist normalerweise nicht der Fall. Gewöhnlich ist der Aufenthalt nur vorübergehen zu Erholungszwecken gestattet, nicht aber ein Bewohnen der Lauben.

Schlecht war, dass man eine Klärung der Situation verweigert hatte. Warum also hätte die Polizei deinem EX nicht glauben sollen?
Tut mir leid aber ich bin der Meinung, dass du diese Situation, durch Verweigerung der Kooperation, selbst verursacht hast.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich denke nicht, dass es dein Zaun ist. Viel eher gehört der Zaun dem Grundstückseigentümer. Wer diesen errichtet und bezahlt hat spielt regelmäßig keine Rolle.


Es ist mein Zaun. Ich habe jedes Recht, ihn wieder abzubauen. Der Eigentümer des Grundstücks hat nur Eigentum am Grundstück. Nicht mehr und nicht weniger. Bei Auflösung des Pachtvertrags, müsste sowieso alles (auch der Zaun) zurück gebaut werden. Auf Kosten des Pächters.
Mal angenommen wir folgen deiner Verirrung. Dann würde das bedeuten, daß mein ex dennoch einen Zaun, der nicht ihm gehört (denn Eigentümer ist er überhaupt nicht) ohne Einverständnis des Eigentümers demontiert hat.


Zitat (von -Laie-):
In dieser Laube darf also wirklich gewohnt werden? Das ist normalerweise nicht der Fall. Gewöhnlich ist der Aufenthalt nur vorübergehen zu Erholungszwecken gestattet, nicht aber ein Bewohnen der Lauben.


Ich schrieb, ich hatte jedes Recht, mich dort aufzuhalten. Warum versuchst du, einen nebenschauplatz zu eröffnen? Was der Verein und der verpächter erlauben, ist nicht deine Sache. Nach wie vor gilt, ich hatte jedes Recht, mich dort aufzuhalten.

Zitat (von -Laie-):
Schlecht war, dass man eine Klärung der Situation verweigert hatte.


Das sehe ich auch so. Ich bat meinen ex bereits vor 1 Jahr um klärung. Statt sinnvolle Vorschläge zu machen, kommt er nach Monaten der funkstille mit einem einsatztrupp an. Und ich war, obwohl er absichtlich meine Behinderung nutzte um mir Angst zu machen, dennoch bereit, mit der von mir gerufenen Polizei zu kommunizieren. Ich habe auf alle Fragen wahrheitsgemäß geantwortet. Sie hatten leider nur nicht allzu viele Fragen an mich.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12175 Beiträge, 4471x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Es ist mein Zaun.

Auch wenn Du ihn bezahlt hast, es ist weder Dein Zaun, noch der Zaun deines Ex.

Rein rechtlich gehört der Zaun dem Verein / dem Verpächter da er ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist. Damit geht das Eigentum daran, auf den Grundstückseigentümer über -> §94 BGB

Zitat (von TwoPoints ):
Mal angenommen wir folgen deiner Verirrung.

Es ist also keine Verirrung, aber dein nachfolgender Rückschluss draus ist korrekt.

Zitat (von TwoPoints ):
Was der Verein und der verpächter erlauben, ist nicht deine Sache.

Verein und Verpächter hab das allerdings nicht zu entscheiden, das ist ausschließlich Sache der Gemeinde/Stadt/Kommune/Bundeslandes.

Zitat (von TwoPoints ):
Nach wie vor gilt, ich hatte jedes Recht, mich dort aufzuhalten.

Für den betreffenden Tag bezweifle ich das nicht, aber es ist fraglich, ob das zu Wohnzwecken gelten würde.

Grundsätzlich hat sich weder dein Ex noch die Polizei korrekt verhalten,
in Deinem Fall allerdings konnte die Polizei auf Grund dessen hier ->
Zitat (von TwoPoints ):
einen Zettel hochgehalten: „Ich kann nicht sprechen."

ohne weitere erleuchtende Einlassung von Dir, gar nicht anders handeln.



-- Editiert von User am 5. Juni 2025 16:20

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 6278x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Wo räume ich Zweifel ein?
In deinem #2. Selbst wenn die Nutzung umstritten wäre, wäre das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Zitat (von TwoPoints ):
Das ändert nichts daran,
Doch, das ist alles später zu klären. Du hast nach Einschätzung gefragt. Ich gebe keine Wunschantworten.
Zitat (von TwoPoints ):
Mit welchem Recht?
Tja. Das ist die Frage, die später mit deinem Ex und der Polizei geklärt werden könnte. Ich kann aus dem Geschriebenen nicht erkennen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hätte.
Zitat (von TwoPoints ):
Warum verhindert die Polizei diese offensichtliche straftat nicht,
Auch das wird später zu klären sein. Ich war nicht dabei, kenne alle früheren Problematiken nicht und gehe davon aus, dass die Polizei vor Ort nach diversen Erklärungen eine korrekte Entscheidung traf.
Zitat (von TwoPoints ):
Hier merke ich, daß du scheinbar extrem oberflächlich gelesen hast.
Nein. Du hast die Polizei nicht gerufen (denn du bist psychisch schwer belastet und kannst solche Anrufe nicht machen), sondern hast deine Freundin/Betreuerin gebeten. Die Polizei kam ja auch, was völlig richtig war. Offenbar hat sich das Bild dann vor Ort gewandelt, anders, als du es auch jetzt noch siehst.
Also wird es später unter Vorlage aller Dokumente usw usf. zu klären sein. Natürlich geht das.
Zitat (von TwoPoints ):
Nach wie vor gilt, ich hatte jedes Recht, mich dort aufzuhalten.
Deine Behauptung kannst du an anderer Stelle mit Nachdruck untermauern. HIER bringt dir das nichts.
Zitat (von TwoPoints ):
Ich bat meinen ex bereits vor 1 Jahr um klärung. Statt sinnvolle Vorschläge zu machen, kommt er nach Monaten der funkstille mit einem einsatztrupp an. Und ich war, obwohl er absichtlich meine Behinderung nutzte um mir Angst zu machen, dennoch bereit, mit der von mir gerufenen Polizei zu kommunizieren. Ich habe auf alle Fragen wahrheitsgemäß geantwortet. Sie hatten leider nur nicht allzu viele Fragen an mich.
Danke für die sehr einleuchtende Erklärung, die ich in #9 noch nicht lesen konnte, aber nun recht spät in #14.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41037 Beiträge, 14463x hilfreich)

Du magst im Innenverhältnis jedwedes Recht zum dortigen wohnen haben; allerdings fehlt dort wohl jedweder Beweis dafür. Keine Ahnung, ob man in dieser Anlage überhaupt seinen Wohnsitz haben darf. Bist Du denn dort gemeldet? Und ist das legal auf der Basis des Pachtvertrages, dass man dort auch seinen ersten Wohnsitz einrichten darf?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Rein rechtlich gehört der Zaun dem Verein / dem Verpächter da er ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist. Damit geht das Eigentum daran, auf den Grundstückseigentümer über -> §94 BGB

bist du sicher, daß dein paragraph nicht nur auf eigentumsgrundstücken, sondern auch in Kleingarten Anlagen anzuwenden ist? Das würde nämlich bedeuten, daß ich bei Beendigung des pachtverhältnisses, NICHT in der Pflicht bin, alle von mir eingebrachten Pflanzen und Bauwerke, zurück zu bauen. Das widerspricht der kleingärtnerischen Nutzung.


Zitat (von spatenklopper):
ohne weitere erleuchtende Einlassung von Dir, gar nicht anders handeln.


... Die weiteren einleuchtenden einlassungen lauteten in etwa wie folgt: Die Frau ist schwerbehindert und nicht sofort in der Lage, mündlich zu kommunizieren (mitgeteilt durch EINE berufliche Betreuerin) . Erst recht nicht, in einer bedrohungslage (ex vor Ort. Polizei sichtbar auf seiner Seite. bei kptbs Patienten ist eine bedrohungslage anders, als sie bei "normalen" Menschen ist. Trotzdem glaube ich ,jeder würde sich bei einem Einbruch entweder zurückziehen und um Hilfe rufen (meine Wahl) oder angreifen. Wie genau hättest du reagiert? Und wie hättest du reagiert, wenn dir klar geworden wäre, daß die Polizei nicht da ist, um den Einbruch zu verhindern. Sondern um ein zivilrechtliches Problem deines ex durchzusetzen?

Die Frau hat den Notruf rufen lassen, weil ihr ex sie mittels Zaun abschrauben, bedroht hat. Das war eine weitere "einleuchtend einlassung", auch wenn ich sie nicht persönlich getätigt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo räume ich Zweifel ein?

In deinem #2. Selbst wenn die Nutzung umstritten wäre, wäre das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.


Ich Räume hier keine Zweifel ein, sondern zeige dir, das selbst wenn man dieser unlogik (das ich zwei Jahre geduldet war, aber nicht erlaubt) folgt, es keine Grundlage für einen derartigen PolizeiEinsatz gibt.


Zitat (von Anami):
Mit welchem Recht?

Tja. Das ist die Frage, die später mit deinem Ex und der Polizei geklärt werden könnte. Ich kann aus dem Geschriebenen nicht erkennen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hätte.


Nein. Die Frage kann sofort geklärt werden. Du hast behauptet, mein ex hätte das Recht, seinen Pfand mit Hilfe der Polizei zurück zu fordern. Ich frage dich noch einmal, wie genau sich dieses Recht, was dem Pfand Prinzip widerspricht, heißen soll.

Zitat (von Anami):
Auch das wird später zu klären sein. Ich war nicht dabei, kenne alle früheren Problematiken nicht und gehe davon aus, dass die Polizei vor Ort nach diversen Erklärungen eine korrekte Entscheidung traf.


Du gehst also davon aus, daß mein Beitrag auf Lügen basiert. Dann brauchst du keinen weiteren Kommentar abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41037 Beiträge, 14463x hilfreich)

Beantworte doch mal meine Fragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du magst im Innenverhältnis jedwedes Recht zum dortigen wohnen haben; allerdings fehlt dort wohl jedweder Beweis dafür.


Zuerst geht es um Aufenthalt, nicht wohnen. welche Beweise benötigt es denn? Mündliche Aussagen des ex, im Beisein der Polizei? Hatten wir. Die Tatsache, daß ich sowohl für Zaun als auch Laube Schlüssel habe, mein ex jedoch nicht? Hatten wir? Den schriftlichen Kaufvertrag für laube/Garten und Zaun? Ich habe der Polizei schriftlich angeboten, diese vorzulegen. Die Polizei meinte, daß sei nicht nötig , da mein ex ja das gleiche behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41037 Beiträge, 14463x hilfreich)

Nö, das langt nicht. Es geht um die ordnungsgemäße Meldung im Einwohnermeldeamt. Oder hat man da illegal gewohnt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nö, das langt nicht. Es geht um die ordnungsgemäße Meldung im Einwohnermeldeamt. Oder hat man da illegal gewohnt?


Was hat die ordnungsgemäße Meldung beim einwohnermeldeamt, mit dem Einbruch in einen Garten einer Kleingartenanlage zu tun? Und damit, welche Aufgaben die Polizei bei einem Notruf hat?
Ich könnte dir die Umstände bis ins kleinste beschreiben und belegen. Jedoch wird das vermutlich deutlich mehr sein, als du eigentlich lesen möchtest. Daher bezieht sich meine Frage auch nur auf den konkreten Punkt... Einbruch im Kleingarten, Räumung der eigentunslaube usw. Und nicht darauf, ob ich offiziell in einem Garten gemeldet sein darf. Das sind Sachen, für deren Prüfung nicht die Polizei zuständig ist. Und selbst wenn, dann haben sie an dem Tag KEINERLEI "Prüfung" betrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 9924x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Das sind Sachen, für deren Prüfung nicht die Polizei zuständig ist. Und selbst wenn, dann haben sie an dem Tag KEINERLEI "Prüfung" betrieben.

Die Polizei muss auch keinerlei vertiefte Prüfung vornehmen.
Der Mann konnte offenbar glaubhaft vorbringen, dass er berechtigter Nutzer des Grundstücks ist.
Die Frau konnte offenbar nicht glaubhaft vorbringen, dass sie zur Nutzung berechtigt ist.
Eine abschließende, vertiefte Prüfung ist einem Gericht vorbehalten.
Beiden Seiten steht es frei, die Sache jetzt gerichtlich zu klären.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Mann konnte offenbar glaubhaft vorbringen, dass er berechtigter Nutzer des Grundstücks ist.


indem er den 2m hohen Zaun abmontiert, statt den Schlüssel zu benutzen? Oder wie hat er glaubhaft vorgebracht, das er das Grundstück ohne weiteres Nutzen darf?

Zitat (von drkabo):
Die Frau konnte offenbar nicht glaubhaft vorbringen, dass sie zur Nutzung berechtigt ist.

Obwohl sie sich im innern des gartens und im innern der laube aufgehalten hat. Seit zwei Jahren. Und obwohl sie nachweisbar angeboten hat, die Kaufverträge zu zeigen.

Natürlich aojn cubddas gerichtlich klären. Mir wurde ja jur debrzigang zu meiner Nahrung und meiner Trinkwasser und dem tierfutter versagt. Aber ja, ich uebrkebe das einfach, um vor Gericht... Naja, tut mir leid das ich mittlerweile emotional reagiere. Aber wenn man sich mal Mühe geben würde, sich in die Lage reinzuversetzen... Würde man anders kommentieren. Mit eindeutigen Paragraphen, zum Beispiel. Ich frage hier jucht aus Spaß, sondern weil es um ein Leben geht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41037 Beiträge, 14463x hilfreich)

Darauf wollte ich ja hinaus. Bei einem solchen Einsatz prüft die Polizei, wo jemand gemeldet ist. Hier ist die Frau offensichtlich da nicht gemeldet. So, da haben wir dann zwei streitende Personen. Das Recht auf Leben in dieser Anlage (in der man im Zweifel auch keinen Hauptwohnsitz haben darf) ist nicht nachzuweisen. Aus dieser Situation wird dann die Polizei mit Sicherheit keine endgültige Entscheidung treffen, sondern eben nur ordnungsrechtlich eine vorübergehende Regelung treffen.

Der Rest ist zwischen den Betroffenen + Verpächter + gegebenenfalls Kommune zu regeln. Aber nicht bei einem Polizeieinsatz.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Polizei muss auch keinerlei vertiefte Prüfung vornehmen.


Falls das ich nicht deutlich gemacht wurde... Der ex hat all das nur getan, weil er seinen whg schlüssel (den er als Pfand hinterlegt hat) zurück haben wollte. Eindeutig zivilgericht. Dennoch hat die Polizei, die ich wegen Einbruchs rufen lassen habe, dies (Herausgabe eines Schlüssels) unterstützt. Ohne Prüfung, ob er überhaupt Anspruch auf den Schlüssel hat.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41037 Beiträge, 14463x hilfreich)

Ja, weil das ein zivilrechtlicher Anspruch ist. Den kann die Polizei gar nicht überprüfen, darf sie auch nicht.

wirdwerden

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#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37581 Beiträge, 6278x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
sondern zeige dir, das selbst wenn man dieser unlogik (das ich zwei Jahre geduldet war, aber nicht erlaubt) folgt, es keine Grundlage für einen derartigen PolizeiEinsatz gibt.
Nun denn. Dann wird sich in dem folgenden zivilrechtlichen Verfahren ja ergeben, was rechtens war oder nicht. Zeig es uns dann gern. Wir haben hier nur Meinungen und Diskussionen zu dem, was du vorträgst.

Zitat (von TwoPoints ):
das ich zwei Jahre geduldet war, aber nicht erlaubt
Wer hat das hier wann geschrieben?
Zitat (von TwoPoints ):
Du hast behauptet,
Du: Trotzdem wurde ich aufgefordert, den Wohnungsschlüssel meines Ex herauszugeben. Ich: Das ist verständlich, er darf (mit polizeilicher Unterstützung) seinen Pfand zurückverlangen.
Ich kann es noch so erklären: Dein Ex hat es aus seiner Sicht erklärt. Die Pol. haben deinen EX deshalb berechtigt, den Schlüssel von dir zu fordern.
Welches Pfandrecht meinst du überhaupt und gibts dazu etwas Schriftliches? Der Schlüssel war Pfand wofür?Dass du schockiert warst, glaub ich gern. Aber dein Ex und evtl. seine Kumpels und die Polizisten sahen den Sachverhalt wohl genau anders.
Zitat (von TwoPoints ):
Du gehst also davon aus, daß mein Beitrag auf Lügen basiert.
Nein, absolut nicht. Ich mache nur deutlich, dass du die Situation ANDERS siehst als die anderen. Warum das auch heute 1 Woche nach Himmelfahrt noch so ist, kann ich nur vermuten. Es ist passiert.
Wenn ich keine Kommentare mehr abgeben soll, weil sie nicht in dein Bild passen, habe ich mit *Wunschantworten* wohl ins Schwarze getroffen?
Zitat (von TwoPoints ):
Die Polizei meinte, daß sei nicht nötig , da mein ex ja das gleiche behauptet.
Das verstehe ich. Der Grund, dass du dort entfernt wurdest, ist also mindestens ein anderer.
zB. Keine Duldung mehr, kein erlaubter Aufenthalt, keine gemeldete Wohnadresse mehr, Wohnen in Lauben von Kleingärtenvereinen nicht zulässig, Nutzung nur zu Erholungszwecken lt. Satzung, dein seltsames Gebaren mit dem Schild, die Hunde.
Zitat (von TwoPoints ):
Einbruch im Kleingarten, Räumung der eigentunslaube usw.
Offensichtlich war der Tatbestand des Einbruchs NICHT belegbar.
Die Laube wurde geräumt oder ist zu räumen??? Danke für die noch spätere Info. :augenroll:
Ja, das ist uU auch bei Eigentum möglich. Es wird sich aufklären. Ich bin ziemlich sicher.

Gab es tatsächlich eine Gefährder-Ansprache??


-- Editiert von User am 5. Juni 2025 18:31

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#30
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34002 Beiträge, 17649x hilfreich)

Natürlich aojn cubddas gerichtlich klären. Mir wurde ja jur debrzigang zu meiner Nahrung und meiner Trinkwasser und dem tierfutter versagt. Aber ja, ich uebrkebe das einfach, um vor Gericht... Naja, tut mir leid das ich mittlerweile emotional reagiere. Aber wenn man sich mal Mühe geben würde, sich in die Lage reinzuversetzen... Würde man anders kommentieren. Mit eindeutigen Paragraphen, zum Beispiel. Ich frage hier jucht aus Spaß, sondern weil es um ein Leben geht. Und wenn sämtliche User hier Ihrer Meinung wären, würde das was genau an der beschriebenen Situation ändern?

-- Editiert von User am 6. Juni 2025 16:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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