Hallo,
ich habe folgende Nachfrage:
Im Rahmen eines dienstlichen Einsatzes war ich kürzlich über den Zeitraum von ca. 25 min fortwährend beleidigenden Äußerungen eines Fußballfans ausgesetzt. Keine Kinkerlitzchen, wie "Bulle" oder "Dutzen", sondern fortwährendes Betiteln als "doof", "fett", "wann zum letzen Mal 'gevögelt?' worden, etc. Durch die Rahmenbedingungen dieser Situation war sofortiges Einschreiten (ungünstiges Kräfteverhältnis) bzw. Entziehen der Situation polizeilich unmöglich, so dass es hier tatsächlich um eine fortgesetzte Handlung von ca. 25 min geht, die trotz rechtlichem HInweis auf eine mögliche Anzeigenerstattung nach §185 so lange fortgeführt wurde, bis sich letztlich die Möglichkeit zum Einschreiten ergab. Es folgte eine Widerstandshandlung zwecks Vermeidung der Identitätsfeststellung und weitere Drohungen gegen meine Person. Am öffentlichen Interesse besteht in diesem Fall kein Zweifel. Leider finde ich in der REchtssprechung keine Fallbeispiele, in denen Polizeibeamte in solchen Fällen auch als Nebenkläger aufgetreten sind.
Um es nochmal unmißverständlich zu sagen: ich bin gerade im Umgang mit Fußballfans einiges gewöhnt und nicht sonderlich empfindlich. Hier handelt es sich tatsächlich um den absoluten Gipfel, den ich und die anwesenden Kollegen in Sachen "Beleidigung" jemals erlebt haben. Daher: Gibt es eine Möglichkeit, den Täter auch zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen bzw. haben Gerichte in der Vergangenheit auch bei der öffentlichen Strafverfolgung bereits auf Schmerzensgeldzahlungen gegenüber den betroffenen Beamten geurteilt ?
Würde mich über eine sachkundige Antwort freuen.
Polizeibeamte als Nebenkläger ?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Herbe Sache, würde mich auch interessieren, was ein RA dazu sagt.
Liebe Grüße
caschmi
Hallo,
wohl ein Problem vieler Polizisten - vor allem BFE uä. - aber wieso willst du als "Nebenkläger" dein Recht durchsetzen??? Nach deiner Schilderung kannst du doch auch direkt eine Anzeige erstatten - genug Zeugen gibt es ja wohl? Sollte es allerdings schon ein größeres Verfahren wegen z.B. Landfriedensbruch oä. geben, kannst du auch versuchen, deine Ansprüche in einem "Adhäsionsverfahren" durchzubringen. .......
Wenn ein Mensch durch eine Straftat verletzt worden ist, muß er nach der Deutschen Rechtsordnung etwaige Schadensersatz-ansprüche generell in einem gesonderten Zivilprozeß geltend machen. Dies führt naturgemäß zu einer höheren Belastung des Opfers durch die Teilnahme an zwei gesonderten Gerichtsverfahren (Strafprozeß und Zivilprozeß). Aus diesem Grund sieht die Deutsche Strafprozeßordnung gem. §§ 403 ff. StPO
sog. Adhäsionsverfahren vor, durch die ein Opfer schon im Strafprozeß seine etwaigen Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Für Adhäsionsverfahren ist ein Antrag an das Gericht nötig, dem der Strafrichter stattgeben muß. Ist dies nicht der Fall, so bleibt dem Opfer für seine Ansprüche auf Schadensersatz nur der Weg über einen gesonderten Zivilprozeß.
Hoffe es hilft dir etwas - good luck!
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Moment, ist denn nicht der Dienstherr für die Unversehrtheit seiner Untergebenen verantwortlich ?
Hallo,
ist ja irre, dass ich nach fast einem Jahr noch Antworten erhalten. Die letzte verstehe ich allerdings nicht. Was soll der Dienstherr denn nun Deiner/Ihrer Meinung nach tun ?
@sheriff:
die theoretische Möglichkeit war mir schon bewußt, nur an Praxisbeispielen hat es mir gemangelt. Allerdings habe ich mich entschlossen, einen Schadensersatzanspruch nicht weiter zu verfolgen. Zu viel Streß für Leute, bei denen ohnehin nichts zu holen ist. Der Strafprozeß wegen Widerstand u. Beleidigung steht jetzt an und da ich inzwischen weiß, dass einer der Beteiligten noch 3 Jahre auf Bewährung hat, könnte es gut passieren, dass er für diese halbe Stunde noch genug "büssen" muß.
Gruß,
Seattle
Hi Seattle,
leider habe ich bei der Beantwortung deiner Frage nicht auf das Datum geachtet & so lange bin ich auch noch nicht hier im Forum. Ich wünsche dir aber trotzdem den "kleinen" Erfolg, dass der "bad boy" für seine Tat die Rechnung bekommt! work safe
Ach so - Kollegen haben das Adhäsionsverfahren auch schon bei anderen Sachverhalten genutzt & dies sogar teilweise erfolgreich!
hallo,
macht ja nix - mit der kleinen Verzögerung. Habe mich ja über weiteren Kommentar gefreut.
Wenn Dir positive Beispiele von Kollegen bekannt sind, dann besteht ja Hoffnung für's "nächste Mal". Wobei einem sowas - hoffe ich - doch zumindest nur 1x in dieser Form passiert.
Gruß,
Seattle
Moin moin,
ich weis ja nicht in welcher "Einheit" du deinen Dienst verrichtest (sollte auch nicht gerade in so einem Forum stehen) aber bei Fußballeinsätzen oder auch bei Großveranstaltungen (Bsp. Demo's Leipzig ....) sind die Kollegen solchen Typen immer "ausgeliefert" und oft sind verbale Äußerungen da noch das Geringste! Viel Erfolg weiterhin & work safe!
Hallo "SEATTLE",
Sie können jetzt im Strafverfahren als Verletzter im Wege des Adhäsionsverfahrens Schmerzensgeldansprüche gelten machen. Dazu sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, SIe können es auch allein. Gehen Sie zur Verhandlung und beantragen 500,00 € Schmerzensgeld oder so....
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
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