Prozedere nach Widerspruch zum Mahnbescheid

19. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozedere nach Widerspruch zum Mahnbescheid

Wenn ein Antragsteller eines mahnbescheids Bescheid bekommt,dass gegen den mahnbescheid vom Antragsgegner widerspruch eingelegt wurde.
Wie und in welcher Form wird dieser informiert?
Bekommt dieser auch das ausgefüllte Formular des Widerspruchs oder liegt dieses nur dem Gericht vor?

-- Editiert von User am 19. Oktober 2024 23:56




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41103x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wie und in welcher Form wird dieser informiert?

Entweder in analog oder digital - je nach Anbindung an das Gericht.



Zitat (von go498533-45):
Bekommt dieser auch das ausgefüllte Formular des Widerspruchs

Nur wenn er Einsicht in die Akte nimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 2370x hilfreich)

Wenn es nur das Widerspruchsformular gibt kann das Gerichts auchnur dieses schicken oder einfach auf den erfolgten Widespruch hinweisen.
Enthält der Widerspruch eine Begründung wird das Gericht die Begründung auch mitteilen.

Der Antgragstgeller müßte dann die Fortsetzuing des Verfahrens beantragen, den zweiten Teil des Vorschussses (Gerichtskosten) einzahlen sowie den Klaganspruch begründen, Beweise dafür bennen einschl. der Nennung von Zeugen usw.. wenn er seinen Anspruch im ordentlichem Verfahren durchsetzen will.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es denn aus,wenn ich den Widerspruch von mir absende?
Wird dieser auch sofort bearbeitet oder liegt das erstmal bei Gericht rum?
Wird dies automatisch maschinell gemacht oder macht das ein Rechtspfleger?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41103x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wird dieser auch sofort bearbeitet oder liegt das erstmal bei Gericht rum?
Wird dies automatisch maschinell gemacht oder macht das ein Rechtspfleger?

Da hier keiner Auslastung und Ausstattung des Gerichtes kennt, ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber bei einem grossen mahngericht wie ag wedding wird man das doch ungefähr wissen können.

Die Frist gilt jedenfalls als eingehalten, sobald der Widerspruch beim Gericht eingeworfen wurde?

-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 14:18

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41978 Beiträge, 14659x hilfreich)

Jedenfalls dann, wenn man den Fristenbriefkasten wählt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39455 Beiträge, 6474x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Aber bei einem grossen mahngericht wie ag wedding wird man das doch ungefähr wissen können.
Ja. Dort wissen die das. Aber nicht hier, denn wir sind nicht das AG Wedding.
Dem Antragsteller des Mahnbescheides/ KSP kommt es sicher nicht auf 1oder 2 Tage an. Der wartet, was vom AG Wedding kommt.

Du hast den Mahnbescheid von KSP vor dem 6.10. erhalten.
Dort fand sich die 2-Wochen-Frist für den Widerspruch.
Da du schon am 6.10. wusstest, was du machst, hast du ihn hoffentlich schon längst abgesendet.
Von daher kompletter Widerspruch fristgerecht....deine Worte am 6.10.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Dort wissen die das. Aber nicht hier, denn wir sind nicht das AG Wedding.
Dem Antragsteller des Mahnbescheides/ KSP kommt es sicher nicht auf 1oder 2 Tage an. Der wartet, was vom AG Wedding kommt.

Du hast den Mahnbescheid von KSP vor dem 6.10. erhalten.
Dort fand sich die 2-Wochen-Frist für den Widerspruch.
Da du schon am 6.10. wusstest, was du machst, hast du ihn hoffentlich schon längst abgesendet.
Von daher kompletter Widerspruch fristgerecht....deine Worte am 6.10.


Zu deiner evtl.Befriedigung:
Ich habe den Brief am 16.abgesendet,3 Tage vor fristende.dazu noch als einschreiben.
Der Brief wurde schon am Morgen des nächsten Tages zugestellt also recht schnell.dazu existiert auch eine online sendungsverfolgung.
Daher wollte ich das einfach nur wissen. Es werden sicherlich mehr Widersprüche dort bearbeitet als einer täglich.
Und Gerichte arbeiten nicht immer schnell,daher meine Frage.

-- Editiert von User am 23. Oktober 2024 00:49

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41103x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Die Frist gilt jedenfalls als eingehalten, sobald der Widerspruch beim Gericht eingeworfen wurde?

Es gilt der Zugang bei Gericht.



Zitat (von go498533-45):
Es werden sicherlich mehr Widersprüche dort bearbeitet als einer täglich.

Ja, es ist eines der Zentralen Mahngerichte.
Es dürften einige Hundert täglich sein, im Dezember / Januar sogar einige tausend.



Zitat (von Anami):
Ja. Dort wissen die das

Ausgerechnet das AG soll über die dazu notwendigen Hellseher verfügen? Das glaube ich eher weniger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wie sieht es denn aus,wenn ich den Widerspruch von mir absende?
Wird dieser auch sofort bearbeitet oder liegt das erstmal bei Gericht rum?
Wird dies automatisch maschinell gemacht oder macht das ein Rechtspfleger?


Steht auf den Mahnbescheiden nicht drauf, dass diese maschinell eingelesen werden? Aber welchen Unterschied macht das überhaupt? Wenn Sie solche technischen Fragen interessieren, sollten Sie sich vielleicht wirklich an das Mahngericht wenden, vielleicht gibt es ja dort auch einen Tag der offenen Tür.

Zitat (von go498533-45):
Und Gerichte arbeiten nicht immer schnell,daher meine Frage.


So eine Mitteilung über einen Widerspruch dürfte nicht allzu lang gehen, schätze mal ca. 1-2 Wochen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39455 Beiträge, 6474x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe den Brief am 16.abgesendet,3 Tage vor fristende.dazu noch als einschreiben.
Klasse!! Dieser 1 Satz hätte im EP vollauf genügt.
Zitat (von go498533-45):
Und Gerichte arbeiten nicht immer schnell,daher meine Frage.
Aber die Stelle, die Posteingänge bearbeitet, durchaus. Schon wegen der Fristen!


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12912 Beiträge, 4650x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wird dies automatisch maschinell gemacht oder macht das ein Rechtspfleger?

Das dürfte beides erfolgen.
Anwälte und registrierte Inkassodienstleister, müssen Widersprüche gegen Mahnbescheide in nur maschinell lesbarer Form einreichen, ansonsten werden diese nicht berücksichtigt.
Da an den Rest der Bevölkerung keine Formvorschrift an den Widerspruch gestellt ist, kann es sowohl als auch sein.

Es wird also entweder jemand "vorsortieren" müssen, und /oder diejenigen Widersprüche, welche nicht maschinell lesbar sind und (automatisch) aussortiert werden, manuell bearbeiten.


Zitat (von Anami):
Klasse!! Dieser 1 Satz hätte im EP vollauf genügt.

Für die Frage, die der TE hatte, ist der extra für Dich verfasste Post vollkommen irrelevant.

-- Editiert von User am 24. Oktober 2024 11:35

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