Prozess beginnen nach widersprochenem Mahnbescheid

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
maximl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozess beginnen nach widersprochenem Mahnbescheid

Guten Tag,

ich hatte einen Mahnbescheid beantragt. Diesem wurde widersprochen und nun möchte ich eine Begründung an das Prozessgericht senden. Der Textaufbau erfolgt wie eine Klageschrift.

Dazu habe ich zwei generelle Fragen:
- Ist es notwendig bzw. korrekt diese Begründung/Klageschrift zu unterschreiben?
- Ist es richtig das Schreiben inkl. der Belege insgesamt dreimal auszudrucken, d.h. zwei Abschriften zu erstellen? Und sollte ich auf den beiden Kopien nochmals jeweils neu unterschreiben?

Vielen Dank für eure Erfahrungen!

-- Editiert von User am 27. November 2022 01:18

-- Editiert von Moderator topic am 27. November 2022 04:09

-- Thema wurde verschoben am 27. November 2022 04:09

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von maximl):
Diesem wurde widersprochen und nun möchte ich eine Begründung an das Prozessgericht senden. Der Textaufbau erfolgt wie eine Klageschrift.

Nennt sich Streitiges Verfahren.

Zitat (von maximl):
- Ist es notwendig bzw. korrekt diese Begründung/Klageschrift zu unterschreiben?

Was wäre denn der Nachteil, würdest du es nicht unterschreiben?
Mein Anwalt hatte bei meinem Streitigen Verfahren unterschrieben.

Zitat (von maximl):
- Ist es richtig das Schreiben inkl. der Belege insgesamt dreimal auszudrucken, d.h. zwei Abschriften zu erstellen? Und sollte ich auf den beiden Kopien nochmals jeweils neu unterschreiben?

1x unterschreiben & ggf. Abschriften erstellen davon bzw. dem unterschrieben Teil.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5986 Beiträge, 2253x hilfreich)

Ich denke, der Gegner muß schon erkennen können, von wem der Schriftsatz ist.
Also 3 völlig identische Schriftstücke einreichen !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
maximl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten! Also rein praktisch gesehen:
1. Begründung inkl. Belege ausdrucken und Schreiben unterschreiben.
2. Das Schreiben inkl. der Belege zweimal kopieren und auf die jeweils ersten Seite KOPIE schreiben?
3. Die drei Stapel jeweils mit Büroklammer zusammenfügen (oder Tacker)?

Möchte es möglichst einfach und richtig machen, um Verzögerungen, Aufwand bei Gericht etc. zu vermeiden.

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(546 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von maximl):
Danke für eure Antworten! Also rein praktisch gesehen:
1. Begründung inkl. Belege ausdrucken und Schreiben unterschreiben.
2. Das Schreiben inkl. der Belege zweimal kopieren und auf die jeweils ersten Seite KOPIE schreiben?
3. Die drei Stapel jeweils mit Büroklammer zusammenfügen (oder Tacker)?


Bei "meinem" Gericht hat das so funktioniert. Ich würde allerdings nicht extra "Kopie" dazu schreiben, wozu auch?

Wie schon "Spezi" schrieb:
Zitat (von Spezi-2):
Also 3 völlig identische Schriftstücke einreichen !!


Zu Punkt Nr.2: Originalbelege reicht man meines Wissens nie ein, also immer alles kopieren.
zu Punkt Nr.3 : Zusammenfügen hört sich sinnvoll an, wie das gemacht wird, dürfte wohl egal sein.



-- Editiert von User am 27. November 2022 15:43

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#5
 Von 
maximl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Erfahrungswerte! Werde dann also einfach drei identische Schriftstücke aufsetzen und auch 3x unterschreiben.

-- Editiert von User am 27. November 2022 15:47

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111207 Beiträge, 38561x hilfreich)

Zitat (von maximl):
Werde dann also einfach drei identische Schriftstücke aufsetzen und auch 3x unterschreiben.

Richtig.



Zitat (von CarstenF):
Zu Punkt Nr.2: Originalbelege reicht man meines Wissens nie ein, also immer alles kopieren.

So ist es.
Notfalls nimmt man beglaubigte Kopien.



Zitat (von CarstenF):
zu Punkt Nr.3 : Zusammenfügen hört sich sinnvoll an, wie das gemacht wird, dürfte wohl egal sein.

Nö, ist nicht egal, dann da wo die Gerichte tatsächlich schon digital arbeiten können, muss die arme Sachbearbeiterin das getackerte auseinander knibbeln.

Deshalb ist Anschreiben und erster Satz bei mir immer mit Büroklammer zusammenfügt und die anderen Sätze getackert (die werden ja nicht gescannt).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 253x hilfreich)

Zitat (von maximl):
Diesem wurde widersprochen und nun möchte ich eine Begründung an das Prozessgericht senden.
Du "möchtest"?
Das wirft die Frage auf, wurdest du vom Prozessgericht noch gar nicht dazu mit Fristsetzung aufgefordert?
Oder ist bisher nur die Widerspruchsnachricht eingegangen?

Zitat (von maximl):
Möchte es möglichst einfach und richtig machen, um Verzögerungen, Aufwand bei Gericht etc. zu vermeiden.
Weil die Klageschrift einreichen bevor die Nachricht vom Gericht kommt ("Der Rechtstreit wurde hierher abgegeben ...") wäre nicht richtig. Auch wenn beabsichtigt ist, Verzögerungen zu vermeiden.

Zitat (von maximl):
Die drei Stapel jeweils mit Büroklammer zusammenfügen (oder Tacker)?
Nein.
Die Klageschrift, die aus den Anträgen (etwa "Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger den Betrag von xx EUR nebst Zinsen seit ... zu zahlen.") und deren Begründung besteht, ist eine Sache und gehört für sich zusammen getackert (an der linken Seite)

Die Belege (Kopien, ggf. beglaubigte) stellen die Anlagen dar, diese kennzeichnet der Kläger mit K1, K2, K3, etc.
Die werden auch jeweils zusammen getackert, sofern sie aus mehreren Blättern bestehen (an der linken Seite)

Alles zusammen wird dann oben links (um 90° gedreht zu den EInzelklammern) zusammen getackert.

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#8
 Von 
maximl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung und die weiteren Hinweise/Tipps!

Bisher ist nur die Widerspruchsnachricht eingegangen. Werde demnächst den zweiten Kostenanteil überweisen und mit der Begründung warten, bis ich aufgefordert werde.

Die Schriften und Belege werde ich jeweils einzeln tackern und je ein Satz mit Büroklammer zusammenheften (oder Tacker, falls es bei der Gesamtseitenanzahl mit einem haushaltsüblichen Tacker möglich ist).

Fotos/Belege würde ich auf DIN A4 mit Beschriftung ausdrucken... Eigentlich wäre es besser, die Bilder auf einem Server hochzuladen und einen Link einzusenden, um mehr Schärfe&Details erkennen zu können als auf solchen Papierausdrücken...

-- Editiert von User am 27. November 2022 23:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 253x hilfreich)

Zitat (von maximl):
Bisher ist nur die Widerspruchsnachricht eingegangen. Werde demnächst den zweiten Kostenanteil überweisen und mit der Begründung warten, bis ich aufgefordert werde.
Hat sich was getan inzwischen?
Etwa das Prozessgericht hat mitgeteilt "Der Rechtstreit wurde hierher abgegeben."?

Falls Nachfragen gestattet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maximl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Hat sich was getan inzwischen?
Etwa das Prozessgericht hat mitgeteilt "Der Rechtstreit wurde hierher abgegeben."?

Falls Nachfragen gestattet ist.


Gerne halte ich euch auf dem Laufenden. Vor kurzem hat sich das Mahngericht mit der Nachricht gemeldet, dass der Fall an das Prozessgericht abgegeben wurde.
Vermutlich wird man nun in den nächsten Wochen eine Aufforderung vom Prozessgericht erhalten. Dauert also noch etwas ;)

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