Wann beginnt die Verjährungsfrist bei einem Prozessbetrug?
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Prozessbetrug?
Werden Schadenersatzforderungen auch durch die Verjährungsfrist bei einem Prozessbetrug abgedeckt?
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Prozessbetrug
18. September 2011
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Frage vom 18. September 2011 | 14:38
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 7x hilfreich)
Prozessbetrug
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#1
Antwort vom 18. September 2011 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17264x hilfreich)
Die strafrechtliche Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat bzw. mit dem Eintritt des Taterfolges (also der Vermögensschädigung). Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen hat als zivilrechtliche Frage hiermit nichts zu tun - fragen Sie bitte im Unterforum Schadensersatz.
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