Soetwas habe ich noch nicht erlebt. Wir haben heute ein Gerichtsverfahren gewonnen. Der Richter hat uns in allen Punkten "Recht" gegeben. Das Urteil soll in 14 Tagen kommen. Der Witz: Der Richter hat angedeutet, dass er die Anwaltskosten gegeneinander aufrechnen lassen will. Das würde bedeuten, dass wir, obwohl wir das Verfahren (WEG) gewonnen haben, unsere Anwaltskosten zahlen sollen. Wenn man bedenkt, dass 3 Kläger gegen 5 Beklagte stehen, würden sich 3 Kläger 50 % und 5 Beklagte 50 % der Kosten teilen. Nach "gewonnenem Verfahren" zahlen wir also pro Kopf mehr an Verfahrtenskosten als die unterlegenen Beklagten?
Schnuffel
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Prozesskosten nach gewonnenem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
quote:
Das Urteil soll in 14 Tagen kommen. Der Witz: Der Richter hat angedeutet, dass er die Anwaltskosten gegeneinander aufrechnen lassen will. Das würde bedeuten, dass wir, obwohl wir das Verfahren (WEG) gewonnen haben, unsere Anwaltskosten zahlen sollen.
Da müsste man erst mal abwarten, wie das begründet wird.
Wurde vom RA für jeden Kl. gesondert Klage erhoben, die Klagen vom Gericht verbunden? Dann wäre es "billiger" gewesen, für alle Kläger gemeinschaftlich zu klagen, die Mehrkosten dürften dann laut BGH nicht den Bekl. auferlegt werden.
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Nein, wir haben von Anfang an zu dritt geklagt. Zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Es gab pro Partei einen Anwalt. Das Verfahren wurde normal (schriftliches Vorvervahren, Güte - Verhandlung gescheiter, Urteil) abgewickelt.
Ich kann mir keine Begründung vorstellen, die eine Kostenteilung in welcher Art auch immer rechtfertigen könnten. Es sei denn, der Richter will die Beklagten schonen und "Ruhe" in die WE bringen. Dafür ist er aber nicht zuständig. Würde dazu gern was lesen aber freund GOOGLE hat da nichts zu anzubieten.
Kann man gegen die Kostenentscheidung gesondert Widserspruch (oder so) einlegen? Das Urteil ist ja ok.
Schnuffel
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quote:<hr size=1 noshade>Nein, wir haben von Anfang an zu dritt geklagt. Zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Es gab pro Partei einen Anwalt. Das Verfahren wurde normal (schriftliches Vorvervahren, Güte - Verhandlung gescheiter, Urteil) abgewickelt. <hr size=1 noshade>
Dann weiss ich auch nicht, der Fall des § 50 WEG ist es nicht, der des BGH, Beschluss vom 8. 7. 2010 - V ZB 153/09 auch nicht.
Dann erst mal das Urteil abwarten.
Falls das tatsächlich wie angedeutet ergeht, käme § 99 ZPO ins Spiel.
Vielleicht hat der Vorsitzende nicht mitbekommen, daß es § 47 WEG a.F. nicht mehr gibt?
47 a.F.
Soll es Alles geben, vielleicht "traut" sich einer der Anwälte kollegialiter beim hohen Gericht nachzufragen.
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§ 99 Abs. 1 lautet: "Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird."
Da es nicht um ein Anerkenntnisurteil geht, passt Abs 2 nicht. Somit ist die Anfechtung der Kostenentscheidung wohl doch nicht so einfach?
Schnuffel
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quote:
Da es nicht um ein Anerkenntnisurteil geht, passt Abs 2 nicht. Somit ist die Anfechtung der Kostenentscheidung wohl doch nicht so einfach?
Ja, das ist das Problem.
Die Juristen denken so: Du hast "gewonnen". Also hast du keine Beschwer. Die Berufung in der Hauptsache ist deshalb unzulässig.
Die Kostenentscheidung ist nicht isoliert anfechtbar, sondern nur mit der Berufung gegen das Urteil. Die ist aber mangels Beschwer unzulässig.
Also "formaljuristisch" alles in Ordnung. Nur der Laie wundert sich und zahlt, obwohl er gewonnen hat.
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quore:
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Nur der Laie wundert sich und zahlt
, obwohl er
gewonnen hat.
Und der Fachmann?
Schnuffel
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quote:
Und der Fachmann?
Das Gericht freut sich, Fall erledigt, z.d.A., kein Rechtsmittel möglich.
Den Anwälten ist es egal, von wem sie ihr Geld bekommen.
Aber jetzt warte erst mal ab, ob die Kostenfolge tatsächlich so ausfällt. Im Pinzip ist die Qualität der Richter sehr hoch.
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