Prozesskostenhilfe Abgelehnt kein pflichtverteidiger

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640835-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Abgelehnt kein pflichtverteidiger

Liebe User,

da ich mich wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss, habe ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, damit ich mit einem Anwalt dort erscheinen kann. Der Richter hat aber meinen Antrag nicht stattgegeben.

Zitat:
Prozesskostenhilfe in strafrechtlichen Verfahren gibt es für den im Verfahren Beschuldigten grundsätzlich nicht. Dem Antrag wird daher nicht stattzugeben sein.

Der Angeklagte trägt regelmäßig im Falle der Verurteilung die Verfahrenskosten selbst, so dass hierfür zunächst keine Hilfe gewährt wird. Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung fallen die Kosten regelmäßig ohnehin der Staatskasse zur Last.

Sofern Sie davon ausgehen, dass die Kosten eines notwendigen Verteidigers (sog. Pflichtverteidiger) von der Gewährung von Prozesskostenhilfe getragen werde, so ist dies nicht der Fall.
Einen Pflichtverteidiger bestellt das Gericht in den in §140 STPO beschriebenen Fällen. Die
Kostentragungspflicht liegt bei einem Freispruch bei der Staatskasse, bei einer Verurteilung aber bei dem Verurteilten. Die Bestellung hat keinen Einfluss auf diese Kostentragungspflicht.

Ich rege daher an , den Antrag zurückzunehmen.


Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her? Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen, aber wann krieg ich da bescheid oder was muss ich dafür tun? ich werde daraus nicht schlau, vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann

edit: es ist ein amtsgericht und wegen leistungsbetrug ca. 1000 euro

mfg

-- Editiert von User am 8. August 2023 14:31

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33612 Beiträge, 17526x hilfreich)

Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her? Nirgends.
Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen Nö - das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger in den Fällen, in denen es vorgeschrieben ist. In Ihrem Fall ist es nicht vorgeschrieben = keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann Ohne Anwalt vor Gericht gehen oder vom eigenen Geld einen Anwalt mandatieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von go640835-80):
Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her?
Gar nicht.

Zitat (von go640835-80):
Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen, aber wann krieg ich da bescheid oder was muss ich dafür tun?
Du hast keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, also wird auch keiner vom Gericht benannt.

Zitat (von go640835-80):
ich werde daraus nicht schlau, vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann
Anwalt mandatieren und selbst bezahlen - oder ohne Anwalt vor Gericht erscheinen.

EDIT: Muemmel war schneller.

-- Editiert von User am 8. August 2023 14:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 197x hilfreich)

wenn du bewußt (!) betrügst, darfst du nicht erwarten, dass dich jemand (kostenlos) verteidigt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 195x hilfreich)

Da hat sich der Richter (also ein Experte auf dem Rechtswissenschaft) solche Mühe gegeben und Ihnen alles ganz genau erklärt (inkl. den entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen) und dann stellt man hier in einem Laienforum die gleiche Frage nochmals?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1621 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Da hat sich der Richter (also ein Experte auf dem Rechtswissenschaft) solche Mühe gegeben und Ihnen alles ganz genau erklärt (inkl. den entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen) und dann stellt man hier in einem Laienforum die gleiche Frage nochmals?


War halt nicht die Wunschantwort. ;)

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.797 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.097 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen