Liebe User,
da ich mich wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss, habe ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, damit ich mit einem Anwalt dort erscheinen kann. Der Richter hat aber meinen Antrag nicht stattgegeben.
Zitat:Prozesskostenhilfe in strafrechtlichen Verfahren gibt es für den im Verfahren Beschuldigten grundsätzlich nicht. Dem Antrag wird daher nicht stattzugeben sein.
Der Angeklagte trägt regelmäßig im Falle der Verurteilung die Verfahrenskosten selbst, so dass hierfür zunächst keine Hilfe gewährt wird. Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung fallen die Kosten regelmäßig ohnehin der Staatskasse zur Last.
Sofern Sie davon ausgehen, dass die Kosten eines notwendigen Verteidigers (sog. Pflichtverteidiger) von der Gewährung von Prozesskostenhilfe getragen werde, so ist dies nicht der Fall.
Einen Pflichtverteidiger bestellt das Gericht in den in §140 STPO beschriebenen Fällen. Die
Kostentragungspflicht liegt bei einem Freispruch bei der Staatskasse, bei einer Verurteilung aber bei dem Verurteilten. Die Bestellung hat keinen Einfluss auf diese Kostentragungspflicht.
Ich rege daher an , den Antrag zurückzunehmen.
Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her? Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen, aber wann krieg ich da bescheid oder was muss ich dafür tun? ich werde daraus nicht schlau, vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann
edit: es ist ein amtsgericht und wegen leistungsbetrug ca. 1000 euro
mfg
-- Editiert von User am 8. August 2023 14:31