Prozesskostenhilfe Abgelehnt kein pflichtverteidiger

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640835-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Abgelehnt kein pflichtverteidiger

Liebe User,

da ich mich wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss, habe ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, damit ich mit einem Anwalt dort erscheinen kann. Der Richter hat aber meinen Antrag nicht stattgegeben.

Zitat:
Prozesskostenhilfe in strafrechtlichen Verfahren gibt es für den im Verfahren Beschuldigten grundsätzlich nicht. Dem Antrag wird daher nicht stattzugeben sein.

Der Angeklagte trägt regelmäßig im Falle der Verurteilung die Verfahrenskosten selbst, so dass hierfür zunächst keine Hilfe gewährt wird. Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung fallen die Kosten regelmäßig ohnehin der Staatskasse zur Last.

Sofern Sie davon ausgehen, dass die Kosten eines notwendigen Verteidigers (sog. Pflichtverteidiger) von der Gewährung von Prozesskostenhilfe getragen werde, so ist dies nicht der Fall.
Einen Pflichtverteidiger bestellt das Gericht in den in §140 STPO beschriebenen Fällen. Die
Kostentragungspflicht liegt bei einem Freispruch bei der Staatskasse, bei einer Verurteilung aber bei dem Verurteilten. Die Bestellung hat keinen Einfluss auf diese Kostentragungspflicht.

Ich rege daher an , den Antrag zurückzunehmen.


Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her? Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen, aber wann krieg ich da bescheid oder was muss ich dafür tun? ich werde daraus nicht schlau, vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann

edit: es ist ein amtsgericht und wegen leistungsbetrug ca. 1000 euro

mfg

-- Editiert von User am 8. August 2023 14:31




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her? Nirgends.
Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen Nö - das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger in den Fällen, in denen es vorgeschrieben ist. In Ihrem Fall ist es nicht vorgeschrieben = keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann Ohne Anwalt vor Gericht gehen oder vom eigenen Geld einen Anwalt mandatieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 941x hilfreich)

Zitat (von go640835-80):
Wo kriege ich denn nun einen Pflichtverteidiger her?
Gar nicht.

Zitat (von go640835-80):
Ich hab gelesen, das Gericht bestellt einen, aber wann krieg ich da bescheid oder was muss ich dafür tun?
Du hast keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, also wird auch keiner vom Gericht benannt.

Zitat (von go640835-80):
ich werde daraus nicht schlau, vielleicht kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen kann
Anwalt mandatieren und selbst bezahlen - oder ohne Anwalt vor Gericht erscheinen.

EDIT: Muemmel war schneller.

-- Editiert von User am 8. August 2023 14:50

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1277 Beiträge, 212x hilfreich)

wenn du bewußt (!) betrügst, darfst du nicht erwarten, dass dich jemand (kostenlos) verteidigt

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Da hat sich der Richter (also ein Experte auf dem Rechtswissenschaft) solche Mühe gegeben und Ihnen alles ganz genau erklärt (inkl. den entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen) und dann stellt man hier in einem Laienforum die gleiche Frage nochmals?

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2031 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Da hat sich der Richter (also ein Experte auf dem Rechtswissenschaft) solche Mühe gegeben und Ihnen alles ganz genau erklärt (inkl. den entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen) und dann stellt man hier in einem Laienforum die gleiche Frage nochmals?


War halt nicht die Wunschantwort. ;)

Signatur:

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