Sehr geehrte Forenfreunde,
... wenn ein Verfahren läuft kann man einen Rechtsmittel-Anspruch bei niedrigem Einkommen nur noch durch einen sog. Prozesskostenhilfeantrag verwirklichen. Für mich stellt sich die Frage ob man als Antragsteller auf PKH überhaupt noch eine Chance hat wenn der prüfende Richter*in diesen wegen Chancenlosigkeit ablehnt. Das ist in der Regel ja auch gut begründet. Allerdings kann es auch hier zu einer Falschbewertung kommen.
Frage : kann man auch einen abgewiesenen Prozesskostenhilfe-Antrag nochmals über die Beschwerdestelle des Landgerichts Aachen überprüfen lassen oder ist damit der Anspruch definitiv endgültig erloschen ?!
b) Die Vorgehensweise deutet darauf hin, dass der prüfende Richter den Fall auch bei einer danach folgenden Eingabe verfahrenstechnisch bearbeiten wird. Somit sieht man ja schon auf dieser Ebene wie das Verfahren dann in der Praxis ausgehen kann : oder täuscht dieser Eindruck ?! ...
-- Editiert von User am 30. November 2022 18:24
Prozesskostenhilfe-Antrag : Abweisung wegen Chancenlosigkeit : durch das Landgericht überprüfbar ?!
30. November 2022
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Frage vom 30. November 2022 | 18:22
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 29x hilfreich)
Prozesskostenhilfe-Antrag : Abweisung wegen Chancenlosigkeit : durch das Landgericht überprüfbar ?!
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5985 Beiträge, 2252x hilfreich)
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