Prozesskostenhilfe bewilligt, danach Änderung des Einkommens

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
koelner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe bewilligt, danach Änderung des Einkommens

Hallo, eine Frage zur PKH.

Wenn sich in einem laufenden Verfahren in dem bereits PKH bewilligt worden ist etwas an seinem Einkommen ändert, muss dies dem Gericht mitgeteilt werden und kann dadurch die Bewilligung zurückgezogen werden?

Gruß

Koelner

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

natürlich muß das dem Gericht mitgeteilt werden. Meines Wissens nach gilt das auch noch 4 Jahre nach dem Prozeß. Tja, und wenn sich Ihr Einkommen entscheidend verbessert hat, kann die PKH natürlich auch wegfallen.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
engelchen_42
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe eine Frage zur PKH.

Ich bin seit 2005 geschieden und habe PKH bekommen weil ich zu der zeit arbeitslos war. Habe seit 2006 wieder eine arbeit über eine Leihfirma bekommen und ein Nettogehalt zwischen 850,- bis 1.100,-€ im Monat. Mein vertrag läuft aber im jung aus und ich weiß nicht ob ich eine Verlängerung bekomme .Nun wollen die meine neue Finanzielle Situation wissen. Habe einen neuen Lebenspartner wo ich seit Dezember 2007 wohne .Er lebt noch in Scheidung und hat ein haus was noch sehr hoch belastet ist und außerdem aus seiner ehe noch einige andere schulden da sind die leider nur über sein Namen laufen und er sie nicht einklagen kann. Ich unterstütze ihn wo ich kann, zahle Strom, Telefon und andere Rechnungen .Außerdem gebe ich ihm ein teil zur Tilgung fürs haus so eine art miete eben .Meine frage ist nun kann ich das mit angeben und wie belege ich das? bekommt er ja in Bar von mir .Es ist ja ein eheähnliches Verhältnis
und muss meinen teil auch dazu beitragen .Wird das mit angerechnet oder nicht .wenn nicht sehen wir ganz schön alt aus, den uns bleibt im Monat recht wenig zum leben.
Wäre recht dankbar wenn ihr mir recht schnell einen rat geben könntet.
engelchen_42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn du dich an den monatlichen Kosten für die Wohnung beteiligst, dann kannst du das auch bei Gericht angeben. Hier könnte der Lebensgefährte ggf. eine schirftliche Bestätigung zur Vorlage bei Gericht fertigen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen