Prozesskostenhilfe und Autokredit

30. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Prozesskostenhilfe und Autokredit

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Klagesache muss ich Prozesskostenhilfe beantragen.

Nun habe ich seit 2 Jahren ein Autokredit laufen.
Restschuld beträgt momentan noch 28.000 Euro. Der Wert des Fahrzeugs beträgt leider nur noch ca. 15.000 Euro.

Nun muss in der Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse nur der Wert des Fahrzeugs angeben werden. Also die 15.000 Euro.

Nun könnten die 15.000 Euro vom Gericht im Rahmen der PKH als Vermögen bewertet werden und die Verwertung des Fahrzeugs ausgesprochen werden. Das würde mir aber nichts nutzen, da ich ja der Bank, die den Fahrzeugbrief besitzt, noch 29.000 Euro schulde.

Wie geht man bei Gericht bei so einem Sachverhalt vor?

Kann da die PKH trotzdem abgelehnt werden?

Dankeschön!

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Auch wenn das Formular nicht ausdrücklich danach fragt, schreib einfach dazu, dass das Auto sicherungsübereignet für den Kredit XY ist und füge entsprechende Kopien bei, aus denen sich das ergibt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen