Prozesskostenhilfe und Recht auf Anwalt - wie bekommen?

10. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pippi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozesskostenhilfe und Recht auf Anwalt - wie bekommen?

Hallo liebe Forenmitglieder,

mein Freund ist erwerbsunfähig aufgrund einer Stoffwechselstörung. Wir werden vom Sozialamt als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet. Da ich als Angestellte ca. 1400 Euro verdiene, verweigerte das Sozialamt die Übernahme der Krankenversicherung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich bin nicht bereit, meinen Freund zu unterhalten, habe bereits schriftlich widersprochen, was jedoch vom zuständigen SA bis heute ignoriert wird. Aufgrund dieser Tatsachen schalteten wir einen Anwalt ein. Leider besitzt keiner von uns eine Rechtschutzversicherung, d.h. ich zahle aus eigener Tasche und werde langsam arm dabei.
Mein Freund ist zwar mittlerweile zumindest über die Krankenhilfe wieder versichert (Natürlich nur per Anwalt möglich, komisch, dass es plötzlich doch geht?!), hat aber bis heute keinen Sozialhilfebescheid, auch keine Ablehnung erhalten.
Wie kann mein Freund ohne jeglichen Nachweis Prozesskostenhilfe erlangen? Muss ich wirklich aus eigener Tasche einen Anwalt bezahlen, hat nicht jeder das Recht auf Rechtsbeistand? Ist es möglich, davon habe ich im Einzelfall gehört, eine Rechtschutzversicherung ein Jahr rückdatiert bei Vorauszahlung der Beiträge abzuschließen?
Bitte gebt mir einen Rat, habe langsam keine Ideen mehr!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Anfrage wurde bereits in der Rubrik "Generelle Themen" beantwortet.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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