Hallo,
ich hoffe, diese Abteilung innerhalb des Forums ist korrekt. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.
Im Sommer 12 wurde meinem Mann Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Prozess war dann auch im August beendet.
Im Dezember 14 kam ein Brief vom Amtgericht, dass diese Prozesskostenhilfe nun überprüft wird, besser gesagt unsere Einkommensituation. Dabei war ein Vordruck welchen wir ausfüllten und zurück schickten. Im Januar 15 kam dann ein Brief in dem lediglich stand, dass die Prüfung der Unterlagen ergeben hätte, wir könnten nun 68,- € monatlich zahlen und wenn wir innerhalb 3 Wochen unsere Bedenken dazu äußern könnten. Das taten wir dann auch. Wir hörten nichts mehr vom Amtsgericht, die Sache hatte sich für uns erledigt.
Davon abgesehen, selbst wenn wir die 68,- € monatlich hätten zahlen können, es gab keine Bankverbindung, keinen Verwendungszweck und auch keine Gesamtsumme, die es abzuzahlen gilt. Das hatte mich schon sehr stuzig gemacht.
Nun kam heute ein Schreiben mit "persönlicher Zustellung". Darin ein Beschluß vom Gericht, dass diese PKH zurück gezahlt werden muß, da wir auf das Schreiben vom Dezember 14 nicht reagiert hätten.
Das verwundert mich nun sehr. Wir hatten ja reagiert, siehe Schreiben vom Januar 15. Es hat sich niemand bei uns gemeldet und nun ein Beschluß. In diesem steht wieder nicht wie viel wir zu zahlen haben und auch nicht wo hin. Unsere Einkommensituation hat sich monatlich um 50,- € verändert. Von daher ist es uns eh ein Rätsel wie die drauf kommen, dass wir diese zurück zahlen sollen.
Nach dem der erste Schreck verdaut war, haben wir beim Gericht angerufen. Aber die zuständige Sachbearbeiterin war nicht mehr vor Ort, sie kommt am Montag erst wieder. Die Dame am Telefon guckte sich aber soweit alles an und sagte auch, dass dies doch gar keinen Sinn machen würde. Nun ... das hilft nun halt auch nicht weiter.
Da ich bis Montag nun schlecht schlafen werde, dachte ich, ich versuche hier mein Glück ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Vielen Dank
Prozesskostenhilfe zurückzahlen, Beschluß vom Gericht
20. Januar 2016
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Frage vom 20. Januar 2016 | 18:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe zurückzahlen, Beschluß vom Gericht
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#1
Antwort vom 23. Januar 2016 | 03:10
Von
Status: Lehrling (1567 Beiträge, 968x hilfreich)
Sieht nach einem Fehler des Gerichts aus. Gegen den Beschluss sollte man aber schriftlich beim Gericht Beschwerde einlegen.
Und jetzt?
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