Hallo,
angenommen, es gäbe folgenden sachverhalt:
ich schreibe an einer universität eine klausur, allerdings fehlt ein blatt der multiple choice aufgaben, die klausur ist also unvollständig (bei allen studenten). kann man diese klausur anfechten? wie sind die chancen?
vielen dank...
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26. Juli 2007
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Frage vom 26. Juli 2007 | 20:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 27. Juli 2007 | 11:15
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
kann man diese klausur anfechten?
Wenn der Bewertungsschlüssel entsprechend geändert wird, IMO nicht. Die Kriterien waren ja für alle Teilnehmer gleich und ich sehe auch nicht, wie die bloße (gescheiterte) Absicht des Dozenten, ein weiteres Blatt hinzuzufügen, einen Rechtsanspruch begründen sollte.
Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Prüfling schreibt eine '1' und dann sagt der Dozent 'Ne, alles ungültig, ich hatte noch ein Blatt mit 3 Aufgaben vergessen'.
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