Angenommen A verklagt B.
B bekommt PKH gewährt.
Die Klage von A wird abgewiesen.
Muss A dann auch die Anwaltskosten von B zahlen?
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RA Kosten Streitiges Verfahren
9. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2012 | 23:52
Von
Status: Schüler (331 Beiträge, 213x hilfreich)
RA Kosten Streitiges Verfahren
#1
Antwort vom 10. Juni 2012 | 00:31
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
JA!
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#2
Antwort vom 11. Juni 2012 | 13:33
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
Klar. PKH springt nur ein, wenn B zahlungspflichtig ist. Hier wäre aber A zahlungspflichtig, daher muß die PKH von B auch nichts übernehmen.
(Dito wenn B rechtsschutzversichert ist.)
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