RVG im Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde, Datenschutz

26. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
PflichtWissen92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
RVG im Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde, Datenschutz

Nach welcher Grundlage kann Rechtsanwalt A für seinen Mandanten bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die Aufsichtsbehörde abrechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Vielleicht nochmal verständlich formulieren. Wer ist der Mandant? Derjenige, der eine Beschwerde an die Aufsichsbehörde richten möchte? Oder derjenige, den die Beschwerde betrifft?

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#2
 Von 
PflichtWissen92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Vielleicht nochmal verständlich formulieren. Wer ist der Mandant? Derjenige, der eine Beschwerde an die Aufsichsbehörde richten möchte? Oder derjenige, den die Beschwerde betrifft?


Mandant ist der Beschwerdeführer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

siehe hier:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebVerwaltungsgericht.html

DVSGO ist keine einfache Materie, Regelsatz von 1,3 Gebühren nach VV2300 wird man akzeptieren müssen.
Auffangstreitwert nach §52 GKG sind 5k€.
Macht 393,90€ Gebühr plus 20€ Auslagenpauschale plus MwSt - also knapp unter 500€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PflichtWissen92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Sehr ausführliche Antwort und alles auf den Punkt gebracht!

Kostenabrechnung wird im Rahmen der juristischen Ausbildung leider etwas stiefmütterlich behandelt :-(

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