Rad wurde gestohlen und wiedergefunden - wann muss die Polizei aushändigen?

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
lotta1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rad wurde gestohlen und wiedergefunden - wann muss die Polizei aushändigen?

Mir wurde mein Rad gestohlen, was ich unter Angabe der Rahmennummer sofort zur Anzeige gebracht habe. Durch meine Eigeninitiative konnte mein Rad wiedergefunden und der Täter überführt werden. Nun ist das Rad bei der Polizei (dort wurde es von jemandem abgegeben). Ich kann mich eindeutig als Eigentümerin ausweisen, aber die Polizei gab mir die Auskunft, dass eine Aushändigung meines Rades einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich bin auf mein Rad angewiesen und es entstehen mir deutliche Mehrkosten, wenn ich es nicht nutzen kann. Habe ich eine Möglichkeit die Prozesse zu beschleunigen, bzw habe ich einen Anspruch auf unmittelbare Aushändigung meines Fahrrads?
Danke für die Antworten! :-)

-- Editiert von lotta1234 am 25.06.2020 10:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lotta1234):
Habe ich eine Möglichkeit die Prozesse zu beschleunigen,

Ja, Nein, Vielleicht. Zumindest (derzeit) keine, welche auf einer Rechtsgrundlage basieren würden. Mit einem netten zwischenmenschlichen Gespräch kann es aber vielleicht doch klappen.

Zitat (von lotta1234):
bzw habe ich einen Anspruch auf unmittelbare Aushändigung meines Fahrrads?
Nein. Das Rad ist ein Beweisstück und kann damit mind. bis zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens, bzw. darüber hinaus bis zur Beendigung des Strafverfahrens sichergestellt bleiben. Realistischerweise bekommt man es nach wenigen Wochen wieder, dann wenn es auf mögliche Spuren untersucht wurde und sichergestellt ist, dass sie wirklich der/die Eigentümer/in sind.

Zitat (von lotta1234):
und es entstehen mir deutliche Mehrkosten, wenn ich es nicht nutzen kann.
Zumindest bei uns gibt es massenhaft kostenlose Räder auf den einschlägigen Kleinanzeigenportalen, bzw. jene, welche man gegen einen wirklich kleinen Obolus erwerben (und anschließend wieder veräußern) kann.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von lotta1234):
und es entstehen mir deutliche Mehrkosten, wenn ich es nicht nutzen kann.

Die kann man sich vom Dieb erstatten lassen.



Zitat (von lotta1234):
Habe ich eine Möglichkeit die Prozesse zu beschleunigen,

Kommt darauf an, was genau der Grund für den Einbehalt ist.
In der Regel kann man es aber nicht.



Zitat (von lotta1234):
habe ich einen Anspruch auf unmittelbare Aushändigung meines Fahrrads?

Nein.
Erst mal muss das Beweisstück entsprechend gesichert werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lotta1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Vielleicht eine kurze Erläuterung: es handelt sich um ein Rennrad, welches ich eben nicht nur für meine tägliche Fahrt zum Bäcker sondern auch darüber hinaus benötige ;-) (da sind z.B. Reisen in naher Zukunft, Sportverantaltungen, etc. dran geknüpft).
Natürlich ist mir bewusst, dass alles seinen ordnungsgemäßen laaaangwierigen behördlichen Gang zu gehen hat, aber mir ist in diesem Einzelfall nicht ersichtlich, wieso das Ganze nicht beschleunigt werden kann (durch Rahmennummer, Fahrradpass und Kaufnachweis bin ich eindeutig identifizierbar). Naja...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von lotta1234):
aber mir ist in diesem Einzelfall nicht ersichtlich, wieso das Ganze nicht beschleunigt werden kann

Uns auch nicht. Und ohne das man die Gründe für "dauert noch" kennt, wird man auch nicht zielführend vorgehen können.



Zitat (von lotta1234):
da sind z.B. Reisen in naher Zukunft, Sportverantaltungen, etc. dran geknüpft

Für "Vergnügungen" wird es kaum Schadenersatz geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lotta1234):
wieso das Ganze nicht beschleunigt werden kann (durch Rahmennummer, Fahrradpass und Kaufnachweis bin ich eindeutig identifizierbar)

Weil sich Fingerabdrücke, DNA Spuren und weitere denkbare, kriminaltechnische Untersuchungen nicht aus der besagten Doku ergibt. Es geht ja (offenbar) eben nicht darum, zu mindest nicht in erster Linie, ob sie Eigentümer sind oder nicht.

So unterschiedlich kann es gehen:
Mir wurde mal ein Rad gestohlen und kurz darauf wurde der Dieb auf frischer Tat erwischt. Ich bekam einen Anruf und konnte das Rad Minuten später in der Nähe schon abholen, da es eben genau keinen weiteren Klärungsbedarf gab.
Gerade bei (mutmaßlich dann) hochpreisigen Fahrzeugen wird dann aber auch mal genauer geschaut.

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Weil sich Fingerabdrücke, DNA Spuren und weitere denkbare, kriminaltechnische Untersuchungen nicht aus der besagten Doku ergibt


Das wäre bei einem Fahrrad aber wohl unverhältnismäßig bis sinnfrei. Spuren auf einem Fahrrad, das auch mal öffentlich abgestellt wird, beweisen noch keine Täterschaft. Ich fasse auch schon mal fremde Räder an, wenn ich mein Rad an einem Fahrradständer anschließe.

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