Räumungsklage wegen Schimmelbildung - ungerechte Behandlung vor Amtsgericht

23. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Naechstenliebe01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage wegen Schimmelbildung - ungerechte Behandlung vor Amtsgericht

Vielleicht hat jemand schon einmal etwas ähnliches wie ich vor Gericht erlebt? Ich habe als Mieterin eine Räumungsklage wegen Schimmelbildung von meinem Ex-Vermieter erhalten. Die Schimmelbildung ist aufgrund einer mit 85 % Raumluftfeuchtigkeit belasteten Wohnung und der kompletten Abschaltung der Heizung über Nacht im Monat November 2022 durch meinen Ex-Vermieter entstanden. Die Richterin hat mir in der Verhandlung nicht das Wort erteilt und somit gegen das Grundgesetz, Artikel 103, (1) verstoßen. Jeder hat das Recht auf Gehör. Es wurde von meinem Ex-Anwalt in dem kurzen Beratungsgespräch in der Verhandlung ein Vergleich von mir zu meinen Lasten , der nur mit Hilfe von seiner arglistigen Täuschung durch die Erwähnung, die Richterin sei "vermieterfreundlich" eingestellt und der Androhung, mich würde bei einer Verurteilung durch sie eine Strafe in Höhe von 4.500,- Euro erwarten, erzwungen.
Obwohl ich diesen Sachverhalt der Richterin ausführlich und genau geschildert habe und auch einen Zeugen erwähnt habe, der dieses Gespräch bezeugen kann, hat sie und der Präsident des Landgerichts, obwohl ich minder bemittelt bin, mir meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht genehmigt. Begründung war, da das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg für mich hätte.
Zuvor hatte ich 2 mal vergeblich versucht, gegen diesen Vergleich bei ihr Widerspruch einzulegen. Erst bei meinem 3. Versuch, als ich meinen Besuch sowie das Gespräch mit unserem Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann am 19. August 2023 beim Tag der offenen Tür der Ministerien in Berlin erwähnte, gewährte sie mir die Anfechtung. Anschließend versuchte ich, die Richterin als befangen zu bezeichnen und bat um einen anderen Richter in der nächsten Verhandlung. Natürlich war das auch nicht von Erfolg gekrönt. Denn eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus. Ich bekam noch eine Zahlungsaufforderung, 66,- Euro für dieses Befangenheitsverfahren zu bezahlen. In welchem angeblichen Rechtsstaat Deutschland leben wir hier eigentlich, in dem das Recht von Richtern einfach willkürlich angewendet wird?
Ich bekomme natürlich keinen Anwalt ohne Geld und muss mich im Haupttermin am 31. Januar 2024 selbst verteidigen. Mittlerweile hat der Anwalt meines Ex-Vermieters, über einen Gerichtsvollzieher bereits meiner Meinung nach völlig ungerecht einen Pfändungsauftrag für diesen überhaupt noch nicht rechtsgültigen Vergleich vom 26. Juli 2023 zu meinen Lasten bei meinem Arbeitgeber eingereicht.
Es lebe die Vorverurteilun in diesem Land und es ist schon erschreckend, wie man versucht, unschuldige Menschen wie mich, finanziell und bei meinem Arbeitgeber zu ruinieren!
Das Buch von Norbert Blüm - Einspruch, Wider die Willkür an Deutschen Gerichten und das Benehmen der Richterin ******* mir gegenüber zeigen mir, wie schlimm es hier in diesem Land mit dem Recht bekommen aussieht.
Naechstenliebe01

-- Editiert von Moderator topic am 23. Januar 2024 10:07

-- Editiert von Moderator topic am 23. Januar 2024 12:00

-- Thema wurde verschoben am 23. Januar 2024 12:00

-- Editiert von Moderator topic am 25. Januar 2024 14:14




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Verkürze das ganze Drama zu "ich habe einen Vertrag unterschrieben und jetzt will ich den aber nicht erfüllen"

Da wird dann halt doch der von dir gescholtene Rechtsstaat aktiv mit seinem Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4318 Beiträge, 711x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
wie schlimm es hier in diesem Land mit dem Recht bekommen aussieht.

Und sie meinen das beurteilen zu können?
Da hege ich Zweifel daran, außerdem sollte man wissen, dass man Klarnamen in der Öffentlichkeit nicht nennen sollte.


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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
Ich habe als Mieterin eine Räumungsklage wegen Schimmelbildung von meinem Ex-Vermieter erhalten.


Wie geht das denn?
Wie kann ein Ex-Vermieter eine Räumungsklage erheben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9628 Beiträge, 2038x hilfreich)

Sorry....Beiträge mit Klarnamen, die dem Bashing von Personen dienen, kommentiere ich nicht inhaltlich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
Obwohl ich diesen Sachverhalt der Richterin ausführlich und genau geschildert habe und auch einen Zeugen erwähnt habe, der dieses Gespräch bezeugen kann

Das reicht aber nicht, denn vor Gericht sollte man seien Behauptungen auch substantiiert beweisen können.
Das erwähnen eines Zeugen reicht auch nicht, da müssen entsprechende Anträge gestellt werden.



Zitat (von Naechstenliebe01):
Die Richterin hat mir in der Verhandlung nicht das Wort erteilt und somit gegen das Grundgesetz, Artikel 103, (1) verstoßen.

Zitat (von Naechstenliebe01):
Obwohl ich diesen Sachverhalt der Richterin ausführlich und genau geschildert habe ...

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Naechstenliebe01):
wie schlimm es hier in diesem Land mit dem Recht bekommen aussieht.

Aber nur wenn man keine Ahnung hat, von dem was man da macht.
Ist wie beim Autofahren, ohne Fahrstunden wird man auch da recht schnell im nächsten Graben landen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39391 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
Vielleicht hat jemand schon einmal etwas ähnliches wie ich vor Gericht erlebt?
Nein, ich nicht. Aber zu deiner Frage:
Zitat (von Naechstenliebe01):
In welchem angeblichen Rechtsstaat Deutschland leben wir hier eigentlich, in dem das Recht von Richtern einfach willkürlich angewendet wird?
Ich meine, da war nix willkürlich. Du hattest vermutlich ganz einfach von Anfang an nicht recht in der *Schimmelsache*.
Zitat (von Naechstenliebe01):
wie schlimm es hier in diesem Land mit dem Recht bekommen aussieht.
Nicht schlimmer als sonst. Noch immer ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei. Das war schon immer so und ist nicht nur in diesem Land so.---> Vielleicht FÜHLST du dich ungerecht behandelt, das hat aber nichts mit der eigentlichen Sache zu tun (dem Schimmel in der Wohnung und einer Nachtabschaltung der Heizung im November 22).

Meine Empfehlung:
Nimm am 31.1. einen Vergleich an und versteife dich nicht auf deine geäußerten Absurditäten und Vorwürfe gegen Hinz&Kunz.

Ansonsten:
:forum:


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
....und der kompletten Abschaltung der Heizung über Nacht im Monat November 2022...

Seit nunmehr 23 Jahren ist die Heizung in unserem Haus, über Nacht, komplett aus. Wir haben keinen Schimmel.

Zitat (von Naechstenliebe01):
85 % Raumluftfeuchtigkeit
Und woher kommt dieser extrem hohe Feuchtigkeitsanteil?

Zitat (von Naechstenliebe01):
über einen Gerichtsvollzieher bereits meiner Meinung nach völlig ungerecht einen Pfändungsauftrag für diesen überhaupt noch nicht rechtsgültigen Vergleich vom 26. Juli 2023 zu meinen Lasten bei meinem Arbeitgeber eingereicht.
Deine Meinung ist irrelevant. Es zählt das was in unserem Rechtssystem verankert ist. Der Gerichtsvollzieher hat sicherlich nichts gemacht was von unserem Gesetz nicht abgedeckt wäre. Fehler passieren natürlich auch einem Gerichtsvollzieher, das ist menschlich, nur mag ich im Fall hier nicht an einen Fehler glauben.

Signatur:

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Naechstenliebe01):
Es wurde von meinem Ex-Anwalt in dem kurzen Beratungsgespräch in der Verhandlung ein Vergleich von mir zu meinen Lasten , der nur mit Hilfe von seiner arglistigen Täuschung durch die Erwähnung, die Richterin sei "vermieterfreundlich" eingestellt und der Androhung, mich würde bei einer Verurteilung durch sie eine Strafe in Höhe von 4.500,- Euro erwarten, erzwungen.


Das wird der Anwalt so nicht gesagt haben. Vor einem Zivilgericht gibt es keine Strafen - der Anwalt wird wahrscheinlich nur vor den Kosten im Fall eines Unterliegens gewarnt haben.

Zitat (von Naechstenliebe01):
Zuvor hatte ich 2 mal vergeblich versucht, gegen diesen Vergleich bei ihr Widerspruch einzulegen.


Es gibt kein Rechtsmittel "Widerspruch" gegen einen Vergleich. Sofern der Vergleich keine entsprechende Regelung enthält wird er mit der Zustimmung wirksam und vollstreckbar.

Die einzige Möglichkeit gegen einen bereits abgeschlossenen Vergleich vorzugehen wäre die Anfechtung. Dazu braucht es aber bestimmte Gründe. Das schafft man aber in der Regel nicht ohne guten Anwalt.

Zitat (von quiddje):
Verkürze das ganze Drama zu "ich habe einen Vertrag unterschrieben und jetzt will ich den aber nicht erfüllen"


Ersetze Vertrag mit Vergleich. Letzerer ist nämlich ohne weiteres bei Nichteinhalten der Bedingungen direkt vollstreckbar. Gerade wenn er vor Gericht geschlossen wurde.

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