Rangfolge bei Vollstreckung

12. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lewandowski
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Rangfolge bei Vollstreckung

Was ist bei der Reihenfolge im Rahmen einer Gehaltspfändung
entscheidend: das Alter der Forderung oder geht es nach dem
Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
Danke




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Entscheidend ist, wer zuerst ein Pfändungspfandrecht an der Forderung begründet hat. Wie alt die Forderung, wegen der gepfändet wird ist, spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
Martina2
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier gilt tatsächlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

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#3
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 80x hilfreich)

Entscheidend für die Wirksamkeit einer Forderungspfändung durch einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist der Zeitpunkt der Zustellung an den Drittschuldner (bei einer Gehaltspfändung also an den Arbeitgeber). Es ist also nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch den Rechtspfleger des Gerichts. Sind mehrere PfÜB am gleichen Tag durch den Gerichtsvollzieher persönlich oder auf dem Postweg zugestellt worden haben diese Forderungen den gleichen Rang.

Um sich die beste Rangstellung zu sichern, sollte der Gläubiger dem Drittschuldner und dem Schuldner eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungverbot) zustellen lassen, solange der PfÜB noch nicht verfügt ist. Diese Vorpfändung verliert allerdings ihre Wirkung, wenn sie nicht innerhalb von einem Monat durch die Zustellung eines PfÜB bestätigt wird.

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"Harry"

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