Ratenzahlungsvereinbarung nach Haftbefehl wegen EV

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ilka vom Feuerberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung nach Haftbefehl wegen EV

Hallo,
habe eine Frage zur Vereinbarung von Ratenzahlung:
Der Schuldner bietet Ratenzahlung an, wenn der aktuelle Schuldbetrag festgeschrieben wird (was für mich soweit o.k. ist).
Er will aber außerdem, dass ich als Gläubiger die Zwangsvollstreckung zurücknehme. Ist dies überhaupt möglich? Ich habe die Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt und gleichzeitig die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung mit Erlaß eines Haftsbefehls beantragt. Die Zwangsvollstreckung war erfolglos. Auf die Ladung zur Abgabe der E. V. ist der Schuldner nicht erschienen. Jetzt ist vom Gericht der Haftbefehl angekommen, dessen Vollstreckung ich beim Gerichtsvollzieher beantragen müßte.
Kann ich dem Schuldner schreiben, dass ich die Haft vollstrecken lasse, falls er mit den Raten in Verzug gerät und welche Frist muss ich ihm setzten? Gibt es da Vorgaben, dass er z. B. nicht länger als 14 Tage mit einer Rate in Verzug geraten darf?
Für Antworten danke ich schon im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zurücknehmen ist in diesem Stadium schwer und wenig sinnvoll. Ich würde dem Schuldner schreiben, mit der Ratenzahlung besteht Einverständnis und er hat die Raten pünktlich bis zum 5. jeden Monats eingehend zu begleichen. Die Vollstreckung ruht, so lange die Raten pünktlich eingehen. Das reicht hier eigentlich aus.

Sofern die Forderung komplett beglichen wird, sollte man den Haftbefehl an das Vollstreckungsgericht zurücksenden und kurz schreiben, dass die Forderung beglichen ist und man die Löschungsbewilligung nach §915a ZPO erteilt.

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#2
 Von 
Ilka vom Feuerberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort und viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilka vom Feuerberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab doch noch eine kurze Frage zur Ratenzahlungsvereinbarung. Die Ratenzahlung muss doch sicher in schriftlicher Form festgehalten werden. Meine Frage ist, was gehört alles in eine solche Vereinbarung?
festgeschriebene Schuldsumme?
Termin für die monatliche Rate?

Gehört auch ein Satz hinein, dass "wenn mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug geraten wird, die Gesamtsumme fällig wird"

Oder gibt es vielleicht irgendwo einen Mustertext für eine solche Ratenzahlungsvereinbarung.

Für Antworten bin ich dankbar!

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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