Rechtsmittelfrist

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
W.R.
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechtsmittelfrist

Ich hab's versemmelt! Im Anwaltsschreiben standen zwei Termine: 23.3. als Frist für die Einlegung einer Berufung und 24.4. als Frist für die Berufungsbegründung. Beide Daten standen direkt untereinander, und ich habe das durcheinander gebracht und meinen Anwalt heute (am 24.3.) um Einlegung der Berufung gebeten.

Einfach nur Pech gehabt -- und die Beklagte freut sich diebisch?

W.R.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die Antwort, die auf diese Frage zu geben ist, wird Ihnen Ihr RA mit Sicherheit nachdrücklich mitgeteilt haben.

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#2
 Von 
W.R.
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit Nachdruck hat dieser Anwalt nichts gemacht. Ausser auf meine Frage zu antworten, die da war, ob eine telefonische Anfrage seitens des Büros bei mir am letzten Tag der Frist nicht nett (und sinnvoll) gewesen wäre.

Da war seine Antwort nachdrücklich: "Das machen wir nicht."

W.R.

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Hätte denn die Berufung überhaupt Aussicht auf Erfolg gehabt?

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#4
 Von 
W.R.
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Anwalt hat das zumindest so gesehen. Dass mich der Wohnmobilhändler über's Ohr gehauen hat und ich dafür sogar einen Zeugen aufbieten kann (das Gericht hat aber erst gar keine Zeugen gehört), lässt mich vermuten, dass eine Berufung gute Chancen gehabt hätte.

W.R.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Er ist ja nun der Anwalt und nicht der Vormund. Wenn das alles so klar war erhebt sich ja die Frage, wieso der Auftrag, die Berufung einzulegen, nicht schon vorher erteilt worden ist.

Wie auch immer: Es sind Ausschlussfristen. Nach Ablauf ist das Urteil rechtskräftig. Ein Grund für eine Wiedereinsetzung ist weit und breit nicht ersichtlich.

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Hallo, lieber wastl!


Du hast natürlich Recht! Trotzdem kommt man vielleicht auch als RA ins Grübeln, wenn der Mandant bei vielleicht aussichtsreichen Berufungsmöglichkeiten, nichts mitteilt, zumal, jedenfalls bei dem bei uns praktizierten Vorfristensystem, die Akte in der lezten Woche vor Fristablauf dem RA mit rotem Fristenzettel dreimal vorgelegt wird. Letztlich befindet sich W.R.`s RA auf der sicheren Seite, nur hätte ich mich wahrscheinlich veranlaßt gesehen, den Mandanten vorsichtshalber noch einmal anzurufen.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hallo, genausolieber thosim,

ich wollte nur aufzeigen, dass der Mandant, wenn ihm die Termine mitgeteilt worden sind, auch selbst ein Auge darauf haben solle.
Aber ich gebe zu, es klingt härter als es gemeint war. Ein Zacken wäre dem REchtsanwalt sicher nicht aus der Krone gefallen, wenn wenigstens das Büro mal kurz angerufen hätte, als der Fristablauf drohte.

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#8
 Von 
W.R.
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist so in etwa auch das, was ich gerne gesehen hätte: Ein Anruf.

Dass ich letztlich für den Schaden verantwortlich bin, damit habe ich diesen Thread ja begonnen -- wohlwissend um den Ton hier im Forum, mit dem gerne mal ohne Detailkenntnis den Fragestellern vors Schienbein getreten wird.

Die Frage, ob Rechtsmittel oder nicht, wurde mehrfach erörtert, der Anwalt dabei hat eine Berufung als chancenreich eingestuft. Ihm war klar, dass mir eine Entscheidung wegen der unklaren Situation mit zwei Rechtsschutzversicherungen nicht leicht fiel.

Dass ich zu allem Überfluss den Termin verwechsele, kann er nicht mal ahnen -- aber wo ist in einem solchen Fall der Mehraufwand, wenn ein nachfragender Anruf als Termin notiert wird? Ansonsten hat mir das Anwaltsbüro jeden notwendigen und überflüssigen Krams ungefragt geschickt -- eine Erinnerung an eine ungeklärte Rechtsmittelfrist war denen dagegen zu banal?

"Wir machen das nie" ist eine in meinen Augen eher peinlich Feststellung, die deutlich zeigt, dass die Sozietät kein Interesse an Lebenssachverhalten und Prozessen (im Sinne von Abläufen) hat. Dass sie durch die entgangenen Gebühren für die zweite Instanz sogar noch den eigenen Umsatz schädigen, macht die Angelegenheit nur noch unverständlicher.

Da wundert es mich dann auch nicht mehr besonders, wenn ein eigentlich eindeutiger Sachverhalt in der Streitsache vor Gericht nicht mal zur Sprache kommt -- und der Prozess in der ersten Instanz den Bach runter geht.

Fazit: Der Anwalt ist nicht zu empfehlen, ich muss mein Büro und meinen Papierkram aufräumen (was nach einem Umzug, von dem der Anwalt natürlich wusste, nicht ganz einfach ist) -- und der harsche Ansatz hier im Forum ist wie immer ... ;)

W.R.

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