Wenn eine gesetzwidriger Verwaltungsakt, sich erst jetzt als gesetzwidrig herausstellt.
Die zu beklagende Verwaltung zugibt, dass man für das Verkaufen selbst gemachter Kunst, in Fußgängerzonen, keine Gewerbe ausübt, keine Gewerbekarte benötigt. Was formuliere ich, das ich den jahrelangen Exemplatrischen und Spezialpreventiven, Ordnungswidrigkeitenfeststellungen gegen meinen zivilen Ungehorsam rehabilitiert werden möchte.
rupp
Einfach nur ich verlange Schadensersatz, für entgangene Einnahme und Karrierebehinderung als Straßenkünstler?
Rupp
Rehabilitation anders gefragt.
23. Juli 2007
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Frage vom 23. Juli 2007 | 16:50
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Rehabilitation anders gefragt.
#1
Antwort vom 23. Juli 2007 | 18:13
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
Karriere? Welche Karriere?
Der echte Herr Rupp malt fleißig Bilder, was hat Ihre Spam- und Beleidigungskarriere damit zu tun?
Und jetzt?
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