Rehabilitation anders gefragt.

23. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ruppse
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Rehabilitation anders gefragt.

Wenn eine gesetzwidriger Verwaltungsakt, sich erst jetzt als gesetzwidrig herausstellt.
Die zu beklagende Verwaltung zugibt, dass man für das Verkaufen selbst gemachter Kunst, in Fußgängerzonen, keine Gewerbe ausübt, keine Gewerbekarte benötigt. Was formuliere ich, das ich den jahrelangen Exemplatrischen und Spezialpreventiven, Ordnungswidrigkeitenfeststellungen gegen meinen zivilen Ungehorsam rehabilitiert werden möchte.

rupp

Einfach nur ich verlange Schadensersatz, für entgangene Einnahme und Karrierebehinderung als Straßenkünstler?

Rupp




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Karriere? Welche Karriere?

Der echte Herr Rupp malt fleißig Bilder, was hat Ihre Spam- und Beleidigungskarriere damit zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.034 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.