Hallo,
aus Jux und Unwissenheit Anfang 2006 Mohammed-Karrikaturen per Email an islamische Einrichtungen verschickt. 4 Tage später Hausdurchsuchung, war geständig, Beweismittel auf Laptop. Anzeige/Anklage wegen Volksverhetzung und Religionsbeleidigung vom Türk. General Konsulat.
Ich wurde vom Richter gefragt ob ich den Laptop auf dem die Karrikaturen gespeichert sind als Tatwerkzeug behalten wolle. Ich bejahte seine Frage Ich brauche ihn zum Lernen.
Urteil: Freiheitsstrafe (6 Monate/2 Jahre) und
LAPTOP EINGEZOGEN ALS TATWERKZEUG, FÜR IMMER.
Ich brauche auf jedenfall mein Laptop zum Lernen bin Abiturient.
Meine persönlichen Daten sind auf dem Laptop enthalten.
Lohnt sich Revision? Wieviel kostet dass?
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Revision Amtsgericht
1. Dezember 2006
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Frage vom 1. Dezember 2006 | 20:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Revision Amtsgericht
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2006 | 04:50
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1705x hilfreich)
Bitte nicht crossposten.
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