Revision nicht zugelassen,weitere Verlauf

24. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Revision nicht zugelassen,weitere Verlauf

Revision wurde nicht zugelassen , der Beklagte wurde zur Zahlung von... Euro+ 5% Zinsen ab 2007 , Gerichtskosten und Anwaltkosten des Gegners verurteilt , das Urteil ist vorläufig vollstreckbar .

Ich gehe davon aus , dass die Gegenseite dem Gericht erstmal ihre Rechnung vorlegen muss ?

Meine Frage : Wann wird das Urteil rechtskräftig , bzw. die Zahlung fällig?
Bekommt der Beklagte erst eine Rechnung / Zahlungaufforderung oder ist das Urteil sofort vollstreckbar und der Gerichtsvollzieher steht auf die Matte ?

Wäre Super nett , wenn sich jemand die Zeit nehmen würde und meine Frage beantwortet , Danke !

-- Editiert Aliah2012 am 24.11.2012 19:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
ist das Urteil sofort vollstreckbar


Klar. Deswegen klagt man doch auch, und nicht, damit man dem zahlungsunwilligen Gegner *noch einmal* eine Aufforderung mit Fristsetzung schicken muß.

Allerdings wird in der Regel bzgl. *unbekannter* Kosten (also etwa der Anwaltskosten der Gegenseite) erst mal eine Rechnung eintrudeln und nicht sofort vollstreckt. Bzgl. der Hauptforderung hingegen könnte man auch sofort den GV losschicken, daher sollte man die (samt Zinsen, das sollte man ja berechnen können) schnellstmöglich zahlen.

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#2
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@ Sheldon_Cooper

Danke für Ihre sehr hilfreiche Antwort die mir allerdings auch klar gemacht hat , wie leicht es manchen fällt , über andere zu urteilen , wenn sie die Hintergründe nicht kennen .

Mit " zahlungsunwillige Gegner " können Sie mich nicht meinen , ich wurde verurteil zu Zahlen also werde ich zahlen !

Das einzige Problem ist , ich werde den Betrag nicht " auf einem Schlag " Zahlen können , da der Betrag im etwa das 3 Fache meines Nettolohnes entspricht ( deshalb habe ich die Frage gestellt )

Der Gegner kann ruhig ein Gerichtsvollzieher schicken , mehr als mein Lohn zu pfänden ist von mir nichts zu holen ( es sei denn , der Gegner akzeptiert Raten , die höher als das pfändbaren Betrag sein werden ) .

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