Hallo Experten
in meinem SG-Verfahren (medizinisch notwendiger Mehrbedarf) habe ich vor drei Monaten die mir zugesandte Schweigenpflichtsentbindung dahingehend eingeschränkt, dass andere Gerchts- und Behördenakten nicht beigezogen werden dürfen. Der Richter teilt mir nun mit, dass er jetzt eben doch die GerichtsaKte eines bereits vor meiner Klageerhebung abgeschlossenen Verfahrens beiziehen will (obwohl die relevante ärztrliche Stellungnahme vorliegt). Ich habe ihn daraufhin telefonisch gefragt, warum er mir zuvor auf dem SE-Formular überhaupt die Möglichkeit der Untersagung der Beiziehung eingeräumt hat, wenn er sich über meine Weigerung hinwegsetzt, Daraufhin entgegnete er mir lapidar, dass das wohl ein Fehler gewesen sei (mir ide Möglichkeit einer Weigerung zu unterbreiten). Was kann ich nun tun um eine Verwertung anderer Gerichtsakten zu unterbinden? Am ehesten fällt mir ein Befangenheitsantrag und eine DAB ein. Ich hoffe auf zielführende Antworten.
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Richter-Willkür
22. Februar 2010
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Frage vom 22. Februar 2010 | 11:22
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Richter-Willkür
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#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 12:26
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Was kann ich nun tun um eine Verwertung anderer Gerichtsakten zu unterbinden?
Gar nichts, dazu ist das Gericht nämlich berechtigt.
quote:
Befangenheitsantrag
Der würde nur dann etwas bringen, wenn das Gericht offensichtlich klar gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Das ist aber nicht zu erkennen.
quote:
DAB
Dito. Richterliche Entscheidungen sind im übrigen der Dienstaufsicht entzogen.
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