Richter ignoriert BGH Urteil / Befangenheit

2. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
kawakawa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Richter ignoriert BGH Urteil / Befangenheit

Hallo,

mich interessiert es, wie es um die Bindung von Richtern an BGH Urteile bestellt ist.

Nehmen wir an, es gäbe ein Urteil vom BGH zu einem bestimmten Sachverhalt, das hohe Anforderungen an bestimmte Umstände anlegt. Z.B. Ein Autoverkäufer handelt gewerblich, wenn er 25 Autos im Jahr verkauft.

Dann gibt es noch ein LG-Urteil zum gleichen Sachverhalt, wie das BGH-Urteil. Das LG-Urteil legt aber nur sehr niedrige Anforderungen an bestimmte Umstände. Z.B. Ein Autoverkäufer handelt gewerblich, wenn er 3 Autos im Jahr verkauft.

Obiges als Beispiel, damit es leichter greifbar ist.

Nun kommt es zu einer Klage vor einem Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem das oben genannte LG residiert.

Der Streitwert ist nur 400 EUR, also keine Berufung möglich.

In dem Streit geht es auch um die Einordnung des Autoverkäufers, ob er gewerblich oder privat handelt. Der Autoverkäufer hat sich immer nach dem BGH Urteil gerichtet, da es das bisher höchstrichterliche Urteil ist, was zur Klärung des Sachverhalts gefällt wurde.

Der Richter am AG zieht im Gerichtsverfahren aber das LG-Urteil seines Landgerichtsbezirks heran und ignoriert das höherinstanzliche BGH-Urteil.

Ist das so zulässig? Welchen Sinn haben noch BGH-Urteile, wenn sie von Richtern nicht angewandt werden müssen?

Auf Anfrage, erklärt der Richter, das von ihm präferierte LG-Urteil sei ein Berufungsurteil gewesen, das mal seine eigene Entscheidung am AG aufgehoben hat. Daher nimmt er nur noch das LG-Urteil, um auf der sicheren Seite zu sein.

Besteht in einem solchen Fall die Chance, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen?

Rechtsanwälte schreiben zum Thema Befangenheit folgendes:

„Es kommt nicht darauf an, ob der Richter wirklich befangen ist. Entscheidend ist allein, ob aus objektivierter Sicht genügend Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln."

Quelle: http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/

Wie seht ihr die Sache bezüglich der Wahl des Urteils, das der Richter für seine Entscheidung heranzieht, sowie die Möglichkeit seiner Befangenheit?

Grüße
kawakawa




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von kawakawa):
mich interessiert es, wie es um die Bindung von Richtern an BGH Urteile bestellt ist.

Die liegt bei exakt 0,0.



Zitat (von kawakawa):
Besteht in einem solchen Fall die Chance, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen?

Nö.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Wenn wir bei den Beispielen bleiben, dann wäre zu klären, ob im BGH-Urteil das Wort "mindestens" vor der 25 gestanden hat. Das war wahrscheinlich nicht der Fall, weil der BGH seine Urteile nicht so aufbaut.

Daneben hat der BGH wahrscheinlich weitere Aspekte in die Urteilsfindung einbezogen, so dass die Grenze von 25 nicht einfach daraus ableitbar war. Irgendein Journalist hat dann das Urteil in seinem Artikel verkürzt dargestellt.

Bei näherer Betrachtung würde sich somit herausstellen, dass sich die Urteile von LG und BGH gar nicht widersprechen.

Aber selbst wenn sie sich widersprechen würden läge keine Befangenheit vor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Richter sind unabhängig. Sie treffen außerdem Einzelfallentscheidungen, und auch höchstrichterliche Entscheidungen können irgendwann korrigiert werden. Eine absolute "Rechtssicherheit" gibt es nunmal nicht, unser System ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen, die eben ausgefüllt werden müssen, von Richtern im Einzelfall.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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