Hallo Forengemeinde.
Mal angenommen man hat als Zuhörer eine öffentliche Verhandlung in einem Strafverfahren wg. Körperverletzung teilgenommen.
Zeugen werden belehrt, nicht vereidigt.
Es sind mehrere Zeugen geladen, unter anderem Zeuge "A".
Zeuge "A" wohnt mit Angeklagten gemeinsam in einer Wohnung, sind aber nicht verheiratet oder verwandt.
Zeuge "A" lügt eindeutig während seiner Aussage.
Richter erkennt dies offensichtlich, hakt mehrmals nach, ob das wirklich so gewesen ist und erinnert an die Wahrheitspflicht.
Zeuge "A" bleibt bei seiner Version.
Richter widerlegt dann die Aussage mit einem Überwachungsvideo der Tat, Zeuge "A" hat ohne Zweifel gelogen.
Richter entlässt Zeuge mit den Worten "Danke ! Sie haben gelogen ! Sie sind entlassen !
Frage: was passiert in der Regel bei so einem Fall ? Kann der Richter und / oder Staatsanwaltschaft von Verfolgung wg. uneidlicher Falschaussage absehen?
Oder ist Richter/Staatsanwaltschaft gezwungen, dem nachzugehen ?
Wenn dem nachgegangen wird, was droht Zeuge "A" in der Regel bei Erstvergehen ?
Interessiert mich, danke und Gruß,
Bennyhase
Richter stellt fest, daß Zeuge lügt - was passiert in der Regel ?
4. Februar 2020
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Frage vom 4. Februar 2020 | 10:22
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 14x hilfreich)
Richter stellt fest, daß Zeuge lügt - was passiert in der Regel ?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2020 | 11:38
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ich sehe in der Schilderung noch keinen Beweis, dass der Zeuge gelogen hat. Und das kann auch der Grund sein, warum ein Verfahren schnell wieder eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wird.
Stefan
#2
Antwort vom 4. Februar 2020 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120034 Beiträge, 39821x hilfreich)
ZitatFrage: was passiert in der Regel bei so einem Fall ? :
Es folgt in der Regel ein Strafverfahren.
ZitatKann der Richter und / oder Staatsanwaltschaft von Verfolgung wg. uneidlicher Falschaussage absehen? :
Ja, können sie.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2020 | 23:55
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
ZitatKann der Richter und / oder Staatsanwaltschaft von Verfolgung wg. uneidlicher Falschaussage absehen? :
Ja, können sie.
Uneidliche Falschaussage (§153 StGB) ist ein Offizialdelikt. D.h.: wenn die StA davon erfährt, muss sie ermitteln.
Ob sie nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, hängt davon ab, ob die Schuld als "gering" anzusehen ist und ob kein öffentliches Interesse an der Verfolgung gegeben ist.
Ein fehlendes öffentliches Interesse ist bei einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht eher schlecht vorstellbar. Zum Einlesen in die Materie:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gering-schuldig-einstellung-des-strafverfahrens-wegen-geringfuegigkeit-oder-gegen-erfuellung-von-auflagen_068049.html
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