Hallo,
folgender Fall:
Es wurde eine Unterlassungsklage eingereicht, doch die klagende Partei musste zunächst einen Vorschuss bezahlen, welches sie auch tat. Gleichzeitig wurde auch Prozesskostenhilfe beantragt.
Diese wurden zunächst jedoch abgelehnt, da angeblich keine Erfolgsaussichten bestanden. Nach wochenlangem hin und her, lag dem Richter schließlich ein Geständnis des Angeklagten vor, so dass die klagende Partei endlich den geforderten Beweis liefern konnte.
Die klagende Partei hat nun den Vorschuss zurück bekommen. Allerdings stand in dem Brief nicht warum auf einmal. Was bedeutet das für den Prozess? Geht die Unterlassungsklage durch oder warum erhält die klagende Partei den Vorschuss zurück ohne das schon irgendein Verfahren etc stattgefunden hat?
Kann mir jemand weiterhelfen?
-- Editiert von Moderator am 10.07.2018 20:05
-- Thema wurde verschoben am 10.07.2018 20:05
Rückerstattung des Gerichtskostenvorschuss ?
10. Juli 2018
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Frage vom 10. Juli 2018 | 18:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung des Gerichtskostenvorschuss ?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2018 | 20:27
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatDie klagende Partei hat nun den Vorschuss zurück bekommen. Allerdings stand in dem Brief nicht warum auf einmal. Was bedeutet das für den Prozess? Geht die Unterlassungsklage durch oder warum erhält die klagende Partei den Vorschuss zurück ohne das schon irgendein Verfahren etc stattgefunden hat? :
Vermutlich gibt es kein Verfahren, deshalb die Rückzahlung.
bei einer derart unklaren Lage hilft eine Rückfrage; hier beim Gericht.
Berry
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