Rückerstattung von gezahlten Raten für Prozeßkostenhilfe

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung von gezahlten Raten für Prozeßkostenhilfe

Hallo Zusammen,

ich habe für einen Rechtsstreit bei dem ich der Unterhaltsschuldner war Prozeßkostehilfe mit Ratenzahlung bekommen. Seit Bewilligung zahle ich monatlich die geforderte Rate. Nun wurde die Unterhaltsforderung zurück gewiesen und die Verfahrenkosten trägt jetzt die Antragsstellerin die nicht ich bin. Was passiert nun mit dem von mir eingezahlten Geld?

Gruß Vejun

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Vejun3):
die Verfahrenkosten trägt jetzt die Antragsstellerin


Dann gibt es zum Abschluss des Verfahrens einen Kostenfestsetzungsbescheid gegen die unterlegene Antragstellerin und mit diesem kannst Du Dir von ihr Deine festgesetzten Kosten außergerichtlich aber auch per Pfändung zurückholen.

Berry

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#2
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ganz durchschaue ich das noch nicht. Ich habe jetzt einen Beschluss bekommen das die Ratenzahlungen für meine PKH, die ich jeden Monat an das Amtsgericht gezahlt habe, einstellen kann. In dem Schreiben wird §120 Abs. 3 Nr.2 ZPO zitiert "Das Gericht soll die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmen,wenn die Partei, ein ihr beigeordneter Rechtsanwalt oder die Bundes- oder Landeskasse die Kosten gegen einen anderen am Verfahren Beteiligten geltend machen kann." Klar ist, ich habe gewonnen und meine Ex hat verloren. Sie hatte auch PKH trägt aber trotzdem meine Anwaltsgebühren. Ich zahle also nix. Nachdem ich §120 gelesen haben, frage ich mich, wer zieht den jetzt das Geld ein, das Amtsgericht und gibt mir dann meine Raten wieder, oder treiben sie nur einen Teil ein und meine Raten kann ich eintreiben. Kann mir da mal einer Licht ins dunkeln bringen?

Gruß Vejun

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#3
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ganz durchschaue ich das noch nicht. Ich habe jetzt einen Beschluss bekommen das die Ratenzahlungen für meine PKH, die ich jeden Monat an das Amtsgericht gezahlt habe, einstellen kann. In dem Schreiben wird §120 Abs. 3 Nr.2 ZPO zitiert "Das Gericht soll die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmen,wenn die Partei, ein ihr beigeordneter Rechtsanwalt oder die Bundes- oder Landeskasse die Kosten gegen einen anderen am Verfahren Beteiligten geltend machen kann." Klar ist, ich habe gewonnen und meine Ex hat verloren. Sie hatte auch PKH trägt aber trotzdem meine Anwaltsgebühren. Ich zahle also nix. Nachdem ich §120 gelesen haben, frage ich mich, wer zieht den jetzt das Geld ein, das Amtsgericht und gibt mir dann meine Raten wieder, oder treiben sie nur einen Teil ein und meine Raten kann ich eintreiben. Kann mir da mal einer Licht ins dunkeln bringen?

Gruß Vejun

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das Gericht treibt nur die offenen Räten ein. Ihre bereits gezahlten Räten müssen sie gegen die Gegnerin festsetzen lassen und selber eintreiben. Das sollte Ihr Anwalt aber eigentlich wissen.

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#5
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, das Gericht treibt jetzt noch das fehlende Geld bei dem ein der den Prozeß verloren hat und ich muß jetzt alle Kosten welche ich reingesteckt habe wie Raten oder auch schon Rechnungen mir als Titel gegen die verlorene Partein einsetzen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, das heisst es.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Komisch, das Amtsgericht hat mir einen Bescheid gesendet das ich die Zahlungen einstellen kann und mir alles was ich an Raten gezahlt habe zurück erstattet.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann hat vermutlich die Gegenseite alles reguliert.

wirdwerden

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#9
 Von 
Vejun3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gegenseite hatte PKH ohne Ratenzahlung wegen zu niedriegem Einkommen. Könnte es das gewesen sein?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, auch bei Gewährung von PKH/VKH wird das Prozessrisiko nicht vom Staat übernommen. Also, selbst wenn man die eigenen Kosten nicht tragen muss, muss man im Fall des Verlierens des Verfahrens die Kosten der Gegenseite tragen.

wirdwerden

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