Hallo Leute,
ich bin Privatperson und habe am 28.05.03 einen Vollstreckungsbescheid gegen eine andere Privatperson erwirkt und diesen an einen zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Der GV hat am 11.08.03 einen Teil der Forderung beim Schuldner kassiert und an mich überwiesen.
Nun schickt er mir den Titel zurück mit der Begründung, das der Schuldner keine weiteren Raten gezahlt habe. Eine Fortsetzung des Auftrages sei erst nach Vorlage einer Durchsuchungsanordung des Vollstreckungsgerichts mölich.
Was muss ich tun, um an mein restliches Geld zu kommen ?
Danke schon mal für jede Hilfe !
Gruß
Michael
Rücksendung Titel durch den GV
13. September 2003
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Frage vom 13. September 2003 | 09:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung Titel durch den GV
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#1
Antwort vom 13. September 2003 | 18:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
kennst du den schuldner näher? oder versuch doch einfach rauszufinden wo er arbeitet. dann kannst du einen sogenannten pfändungs- und überweisungsbeschluss beantragen, d. h. du könntest seinen lohn pfänden lassen. weiter kannst du die gvkosten mit in die neue vollstreckung aufnehmen, denn die hat der schudlner zu mit zu zahlen.
oder versuch es mit einem pfüb bei den banken und sparkassen, für eine kontopfändung. das wirkt auch oft.
mfg
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