Rückzahlung des zu viel gezahlten Gerichtskostenvorschuss

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Rückzahlung des zu viel gezahlten Gerichtskostenvorschuss

Hallo,

ich musste vor ein paar Jahren eine Räumungsklage erheben. Kurz nach Klageerhebung (also nach Zzahlung des Gerichtskostenvorschusses) hat der Mieter die Wohnung übergeben und die Klage sich damit erledigt. Ich habe damals eine Erledigungserklärung abgegeben, worauf der Rechtsstreit beendet wurde. Nun ist mir heute aufgefallen, dass ich doch in dem Fall Gerichtskosten zurück hätte bekommen müssen, da sich da die Gerichtsgebühr reduziert. Dasist bis heute nicht geschehen. Woraus ergibt sich denn der Anspruch? Ist das § 812 BGB?
Wann beginnt denn die Verjährungsfrist zu laufen? Mit Einzahlung (Ende 2016) oder mit Erledigungserklärung (Anfang 2017) weil ja da erst der Anspruch auf die Rückzahlung entsteht?

Viele Grüße und besten Dank schonmal

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