Der Fall:
Partei A stellt Antrag auf Schiedsverfahren z.B. in NRW gegen Partei B, die z.B. in Hessen wohnt.
Ist dies überhaupt möglich?
Wenn ja:
Wo findet der Gütetermin und nach welchem Schiedsamtsgesetz findet das Verfahren, sprich der Gütetermin, dann statt? Nach dem, wie in dem obigen Beispiel erwähnt, nordrhein-westfälischem oder dem hessischen Schiedsamtsgesetz?
Schiedsverfahren über Landesgrenzen hinweg?
20. November 2010
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Frage vom 20. November 2010 | 18:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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