Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung

22. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerda W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung

Kann für o. a. Schuldanerkenntnis eine zeitliche Begrenzung eingetragen werden? D. h., kann nach Unterzeichnung sofort vollstreckt werden oder ist eine Art "Vertragslaufzeit" vorgesehen? Und wo kann ich einen Mustertext dazu finden? Welche Inhalte sind zwingend erforderlich?
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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ein Schuldanerkenntnis mit Vollstreckbarkeitsklausel muss meines Wissens nach über einen Notar beantragt und dem Gericht vorgelegt werden. Das anerkenntnis muss jedoch auch erst über einen gerichtsvollzieher zugestellt werden. 14 Tage nach Zustellung kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beauftragen.
Der Notar wird sicher eine entsprechende Vorlage haben.

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#2
 Von 
Gerda W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich war nun beim Notar, der meinte jedoch, dass ich ihm die Schuldanerkenntnis vorlegen soll, sprich den Text selbst verfassen. Gibt es irgendwo dafür Muster?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wir haben es damals von der Versicherung bekommen. Unser Notar hätte aber auch eigene Vorlagen gehabt.
Schon mal gegoogelt?

-- Editiert von Mahnman am 01.12.2004 14:57:08

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#4
 Von 
Gerda W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, auch gegoogelt, aber leider ohne wirklichen Erfolg. Ich versuch grade, selbst was zu "basteln" und wunder mich einfach nur darüber, dass ich das Schriftstück mitbringen soll...

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann versuche ich Dir mal weiterzuhelfen:


Unsere Dokumente hatten den ungefähren Inhalt:

I

Der Erschienene Herr X erklärte:
Ich erkenne hiermit an, der Firma

Firmenname
mit Sitz in X
(Anschrift)

einen Betrag von € X (in WortenX) zuzüglich 10 % Zinsen hieraus seit X zu schulden.

Der Betrag und die Zinsen sind zahlungsfällig.

II.

Wegen der in Ziffer I. eingegangenen Zahlungsverpflichtung unterwirft sich Herr X der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes VErmögen.

Der Gläubiger ist berechtigt, sich jederzeit auf Kosten des Schuldners eine vollstreckbare Ausfertigung dieserUrkunde erteilen zu lassen, ohne daß er den Nachweis der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung zu erbrinegn hat.

Die erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung wird hiermit beantragt.

III.

Die Kosten dieser Urkunde trägt Herr X.

Von dieser Urkunde erhält der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung und der Schuldner eine beglaubigte Abschrift.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

wichtig:

Nicht vergessen, die Urkunde trotzdem von einem Gerichtsvollzieher an den Schuldner zustellen zu lassen.
Viel Erfolg.

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