Guten Tag,
kann mir bitte jemand erklären, welche Kosten im Fall eines Schuldanerkenntnis der Kläger und welche der Beklagte tragen muss?
Also Anwaltsgebühren Kläger, Anwaltsgebühren Beklagter und Gerichtsgebühren?
Ich bedanke mich.
JoKu
Schuldanerkenntnis - wer muss was zahlen?
Hi,
geht es um ein Annerkenntnsiurteil oder um ein Anerkenntnis in Form eines Vergleichs?
Im Anerkenntnisurteil zahlt der Beklagte alles also eigene, gegnerische RA Kosten udn Gerichtskosten.
Beim Vergleich kommt es darauf an, worauf man sich einigt.
Gruß
Rpfl.
Im Anerkenntnisurteil zahlt der Beklagte alles also eigene, gegnerische RA Kosten udn Gerichtskosten.
Es sei denn, es ist nach § 93 ZPO
zu entscheiden.
Es kommt z.B. auch darauf an, ob Anlass zur Klage gegeben wurde.
-- Editiert von reike am 21.10.2005 10:01:11
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Ich danke Euch für die Beiträge. Mein Anwalt hatte mir mal geraten, dass ich als Kläger im Fall eines Schuldanerkenntnisses alle Kosten tragen müsste. Diese Aussage konnte ich bisher nicht nachvollziehen. Jetzt ist mir der Sachverhalt aber klar.
Danke und Gruss, JoKu
--- editiert vom Admin
Danke.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem sofortigen Anerkenntnis und einem 'normalen' Anerkenntnis?
Gruss, JoKu
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