Schuldanerkenntnis - wer muss was zahlen?

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)
Schuldanerkenntnis - wer muss was zahlen?

Guten Tag,

kann mir bitte jemand erklären, welche Kosten im Fall eines Schuldanerkenntnis der Kläger und welche der Beklagte tragen muss?

Also Anwaltsgebühren Kläger, Anwaltsgebühren Beklagter und Gerichtsgebühren?

Ich bedanke mich.

JoKu




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 218x hilfreich)

Hi,

geht es um ein Annerkenntnsiurteil oder um ein Anerkenntnis in Form eines Vergleichs?

Im Anerkenntnisurteil zahlt der Beklagte alles also eigene, gegnerische RA Kosten udn Gerichtskosten.

Beim Vergleich kommt es darauf an, worauf man sich einigt.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Im Anerkenntnisurteil zahlt der Beklagte alles also eigene, gegnerische RA Kosten udn Gerichtskosten.

Es sei denn, es ist nach § 93 ZPO zu entscheiden.

Es kommt z.B. auch darauf an, ob Anlass zur Klage gegeben wurde.



-- Editiert von reike am 21.10.2005 10:01:11

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Ich danke Euch für die Beiträge. Mein Anwalt hatte mir mal geraten, dass ich als Kläger im Fall eines Schuldanerkenntnisses alle Kosten tragen müsste. Diese Aussage konnte ich bisher nicht nachvollziehen. Jetzt ist mir der Sachverhalt aber klar.

Danke und Gruss, JoKu

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#4
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Danke.

Was ist denn der Unterschied zwischen einem sofortigen Anerkenntnis und einem 'normalen' Anerkenntnis?

Gruss, JoKu

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