Schulden eintreiben: Anwalt einschalten, Mahnverfahren...

5. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sarach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden eintreiben: Anwalt einschalten, Mahnverfahren...

Hallo

Auf Ihrer Internetseite konnte ich schon einiges über Schulden eintreiben, Mahnverfahren etc lesen um Informationen zu meinem Problem zu bekommen.

Ich habe meinem Ex-Freund letztes Jahr Geld geliehen. Als die Beziehung zu Ende ging, habe ich mir einen Schuldschein unterschreiben lassen, dass er mir 1400 Euro schuldet. Das war im Mai 2002. Auf dem Schuldschein stand auch, dass er ab Juli den Betrag in Raten abbezahlen würde. Leider erfolgte keine Zahlung und so habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat ihm ein Schreiben zu kommen lassen, mit der Aufforderung, seine Schuld innerhalb drei Monaten zu begleichen. Die drei Monaten vergingen natürlich ohne jeglicher Zahlung.

Ich weiß das ich nicht die einzige bin, die im Geld schuldet. Er schuldet einigen (Vermieter, Geschäfte) Geld. Er hat letztes Jahr schon jemanden Geld geschuldet und stand deshalb schon kurz davor, ein paar Tage ins Gefängnis zu gehen, wenn er nicht gezahlt hätte.

Im Oktober 2002 ist er für ein paar Monate ins Ausland verschwunden. Mein Anwalt sagte, im Ausland sei nichts zu machen. Jetzt ist er wieder in Deutschland. Er besitzt keine Wohnung, hat keine Arbeit und wohnt wahrscheinlich bei seiner Schwester. Ich habe ihn dort aufgesucht und ihn nach das Geld gefragt. Er wollte sich melden, was er natürlich bis jetzt noch geschehen ist.

Von den Vermieter weiß ich, dass er noch ein paar Sachen unten im Keller stehen hat. Ob es sich um Wertsachen handelt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wollen die auch, dass er für seine Abzockerrei gerade steht.


Nun meine Frage:
Was kann ich machen um an mein Geld zu kommen?

Wie hoch sind meine Chancen, dass ich überhaupt mein Geld zurück bekomme, da ich nicht alleine von ihm noch Geld bekomme und er zur Zeit arbeitslos ist?

Soll ich noch mal einen Anwalt einschalten und Anwaltgebühren zahlen?

Ich habe gehört, dass evt auch die Schwester oder Eltern dafür gerade stehen müssen. Das klingt für mich eher unwahrscheinlich, oder?

Was kostet mich ein Mahnbescheid beim Arbeitsgericht und es sinnvoll, einen auszustellen? Was passiert dann?

Wie kann man ihn dazu bekommen, dass er für seine gesamten Abzockerei bei allen gerade steht?


Vielen Dank für Ihre Hilfe

S. Sarach

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo S.,

besser spät als nie:

>Von den Vermieter weiß ich, dass
>er noch ein paar Sachen unten im Keller stehen
>hat. Ob es sich um Wertsachen handelt, weiß
>ich nicht. Auf jeden Fall wollen die auch, dass er
>für seine Abzockerrei gerade steht.

Die Sachen dürfen legal nur vom Gerichtsvollzieher entfernt werden. Es sei denn, es handelt sich dabei eben um "Müll", welchen man auch so beseitigen könnte.

>Nun meine Frage:
>Was kann ich machen um an mein Geld zu
>kommen?

Zuerst einmal brauchst du einen vollstreckbaren Titel. Hier bietet sich für dich das Mahnverfahren an. Ein MB-Formular bekommst du im Schreibwarenhandel. Diesen füllst du aus und schreibst als gegnerische Adresse:

Klaus Schuldner
c./o. Schwester von Klaus
Straße von Schwester
PLZ und Ort von Schwester

Gerichtskosten bei dem Streitwert betragen für einen MB 32.50 Euro.

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren recht zügig durchläuft.
Evtl. wird es jedoch Probleme geben, wenn die Schwester behauptet, daß der Klaus nicht bei ihr wohnt. Daher wäre es wichtig, schon jetzt evtl. Zeugen für diese Tatsache zu besorgen.



>Wie hoch sind meine Chancen, dass ich
>überhaupt mein Geld zurück bekomme, da ich
>nicht alleine von ihm noch Geld bekomme und
>er zur Zeit arbeitslos ist?

Ganz ehrlich? Derzeit eher gering! ABER: Es passieren immer wieder Zeichen und Wunder ;c) ... deswegen ist es wichtig, daß du einen vollstreckbaren Titel erlangst. Aus diesem kannst du 30 Jahre lang vollstrecken -> vielleicht erbt er mal ne größere Summe oder gewinnt im Lotto oder sonst irgend ein Geldsegen kommt über ihn.

>Soll ich noch mal einen Anwalt einschalten und
>Anwaltgebühren zahlen?

Da du bereits einen RA eingeschaltet hattest, gehe ich davon aus, daß das Darlehen an den Klaus gekündigt und damit fällig ist -> um einen MB auszufüllen, brauchst du keinen RA. Bei den geringen Aussichten, die Forderung jemals zu realisieren, und der Einfachheit eines Mahnverfahrens würde ich dir empfehlen, dieses selbst in die Hand zu nehmen.

>Ich habe gehört, dass evt auch die Schwester
>oder Eltern dafür gerade stehen müssen. Das klingt
>für mich eher unwahrscheinlich, oder?

Richtig! Für Schulden stehen nur der Schuldner oder evtl vorhandene Bürgen ein. Die Regelung mit den Verwandten kann u.U. für Sozialleistungen usw. greifen, aber da kenne ich mich so gar nicht aus.

>Was kostet mich ein Mahnbescheid beim
>Arbeitsgericht und es sinnvoll, einen
>auszustellen? Was passiert dann?

Öhm ... Arbeitsgericht? ... Amtsgericht ist das Stichwort! ... Der MB wird bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragt -> die weiteren Verfahrensschritte und Ausfüllhinweise stehen übrigens auch auf dem Vordruck drauf. Kosten für den Spaß: ca. 2,50 fürs Formular und 32.50 Euro Gerichtskosten.

Später evtl. noch Vollstreckungskosten.

>Wie kann man ihn dazu bekommen, dass er für
>seine gesamten Abzockerei bei allen
>gerade steht?

Leider nur indem durch jeden einzelnen Gläubiger ein Titel gegen ihn erwirkt wird und aus diesem eine erfolgreiche Vollstreckung erfolgt. Den ersten Teil bekommt man recht "einfach" hin, mit der Vollstreckung siehts halt immer etwas schlechter aus.

Gruß
Daniel Scholdei

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen