Hallo Forum,
angenommen, ein Vermieter klagt auf Mietrückstände vor dem Amtsgericht ohne Anwalt. Klage wird zugelassen, Termin steht fest, Beklagter gibt verspätet 1 Woche nach Fristablauf zur schriftlichen Äußerung seine Erwiderung bei Gericht ab, ebenfalls ohne Anwalt.
Vermieter bekommt nun mit, das Mieter sich Anwalt genommen hat, Vermieter möchte nun ebenfalls kurzfristig einen Anwalt während des Termins vor Gericht dabei haben.
Kann der Vermieter die Kosten des eigenen Anwalts bei obsiegen dem Beklagten auferlegen?
Oder hätte Vermieter VOR Abgabe der Klage dies einem Rechtsanwalt beauftragen müssen, um dessen Kosten geltend machen zu können?
Gruß,
Ficusia
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Später Anwalt hinzuziehen - Kosten
5. Oktober 2012
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Frage vom 5. Oktober 2012 | 10:25
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 13x hilfreich)
Später Anwalt hinzuziehen - Kosten
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2012 | 11:09
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Kann der Vermieter die Kosten des eigenen Anwalts bei obsiegen dem Beklagten auferlegen?
Klar.
quote:
Oder hätte Vermieter VOR Abgabe der Klage dies einem Rechtsanwalt beauftragen müssen, um dessen Kosten geltend machen zu können?
Nein. Es gibt kein "ätsch, zu spät".
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